Alex: Unterlassungsverpflichtungserklaerung (Sony, EMI, Warner, Univ.)

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Hi,

das stimmt, aber im vorformulierten Text heißt es ja:

[...] geschuetztes Musikrepertoire der Rechteinhaber ohne die Einwilligung im bzw. ueber das Internet Dritten verfuegbar zu machen

Die Einwilligung des Rechteinhabers liegt ja in deinem Beispiel vor - nämlich durch die Erklärung von Sony auf deren eigener Website, dass die Wiederveröffentlichung erlaubt sei. Dieser Fall ist meiner Ansicht nach völlig unproblematisch.

Danke für den Hinweis - das mit der Einwilligung habe ich voll überlesen.

Gruß
Alex