Hi,
das stimmt, aber im vorformulierten Text heißt es ja:
[...] geschuetztes Musikrepertoire der Rechteinhaber ohne die Einwilligung im bzw. ueber das Internet Dritten verfuegbar zu machen
Die Einwilligung des Rechteinhabers liegt ja in deinem Beispiel vor - nämlich durch die Erklärung von Sony auf deren eigener Website, dass die Wiederveröffentlichung erlaubt sei. Dieser Fall ist meiner Ansicht nach völlig unproblematisch.
Danke für den Hinweis - das mit der Einwilligung habe ich voll überlesen.
Gruß
Alex