Hello Alex,
Die Unterlassungserklärung ist schon ein bisschen weit gefasst.
Wie ist Deine Einschätzung zur Vertragsstrafe. Ich habe da noch im Gedächtnis, dass die nicht unbedingt dem "Geschädigten" zufließen muss, da es ja kein Schadenersatz ist, sondern eine Strafandrohung zur Vermeidung der Wiederholung. Der Schadenersatz bliebe davon unberührt.
Könnte diese also tatsächlich dem Verein SelfHTML e.V. zufließen?
BTW: besteht eigentlich inzwischen eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
