Alex: Unterlassungsverpflichtungserklaerung (Sony, EMI, Warner, Univ.)

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Hallo Tom,

Wie ist Deine Einschätzung zur Vertragsstrafe. Ich habe da noch im Gedächtnis, dass die nicht unbedingt dem "Geschädigten" zufließen muss, da es ja kein Schadenersatz ist, sondern eine Strafandrohung zur Vermeidung der Wiederholung. Der Schadenersatz bliebe davon unberührt.

Könnte diese also tatsächlich dem Verein SelfHTML e.V. zufließen?

Da gibt es schon ein paar Probleme. Es kommt ganz auf den Einzelfall an, aber man kann bei so einem Strafversprechen an Dritte evtl. schon an der Ernstlichkeit zweifen. Außerdem kann es sein, dass der Verletzer sich nach einem Verstoß gut fühlt, weil er dann ja für einen guten Zweck gespendet hat. Schließlich kann man auch darauf spekulieren, dass die Geschädigten dann weniger energisch hinter der Durchsetzung der Unterlassungserklärun stehen, weil sie ja nicht selber Geld bekommen sondern ein Dritter. (Vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Auflage 2011, § 12 Rn 1.146)

All dies könnte gegen eine groß genuge Einschränkung der Wiederholungsgefahr sprechen.

Man sollte das also vielleicht mal mit dem Abmahner ausmachen, wenn die mit sich reden lassen. Dann kann man sich ja auch z.B. auf 50:50 an die Geschädigten und an einen Verein einigen...

Gruß
Alex