Hi!
Fuer mich als absoluter Rechts-Laie liest sich das alles recht "annehmbar" (Content-Mafia hin oder her).
Sie müssen "annehmbar" sein, damit sie nicht in die Verlegenheit kommen müssen, eine Niederlage im Falle eines Gerichtsverfahrens einzustecken.
Das heisst, wenn ich die 100 EUR ueberweise + die Unterlassungserklaerung abliefere, sollte ich laut meinem Verstaendnis aus dem Schneider sein.
Vorläufig ja, wenn du dich an die Unterlassungserklärung hältst. Allerdings ist diese nach meinem Wissen 30 Jahre gültig und erlischt nicht automatisch eher, wenn sich die Rechtslage ändert.
Was mich ein wenig wundert ist die Tatsache, dass ich lediglich den Aufwendungsersatzbetrag (Anwaltskosten?) zu zahlen habe, aber niergendwo die Rede von einer Strafe ist.
Doch, die steht da und ist für den Fall der Zuwiderhandlung angesetzt.
Lo!