Hello,
Sammel nicht zu lange. In diesen Fällen ist absolute Eile geboten, wenn es nicht noch teurer werden soll.
Jein. Wenn die Abmahnkanzlei "nett" ist, hat sie nicht nur eine Frist von Freitag bis Montag gesetzt, sondern schon etwas mehr für die Unterlassungserklärung und noch ein paar Tage für die Zahlung. Zumindest kenne ich einen Fall, in dem die Abmahnung ein paar Tage vor Weihnachten kam, die Erklärung in der Woche danach abzugeben war und die Zahlung Anfang nächsten Jahres eingehen sollte.
Als "angemessene Frist" werden immer wieder gerne sieben Werktage angenommen. Ich kenne auch keinen Fall, in dem dies als unangemessen abgewehrt werden konnte.
Da der nächste Schritt ja bekanntermaßen ein Antrag auf einstweilige Verfügung sein wird, kann die Anwaltskanzlei auch gar nicht "nett" sein, da sie damit die Eilbedürftigkeit, die die Grundlage einer Einstweiligen Verfügung ist, in Frage stellen würde.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
