muss Finanzamt bei GbR-Steuererklärung im Zweifel helfen?
anonymous123
- sonstiges
Hallo,
Frage deshalb, weil es hier um 3 Jahre geht und Ust-Splitting (teilweise 0%, teilweise 7%, 16%, 19%). Da gibt es dann eine Anlage UR schrieb der Sachbearbeiter, die man eigentlich ausfüllen müsste. Fragt sich nur wo da was reinmuss. Auch ist die Frage, ob ein PC komplett in einem Jahr als Ausgabe tituliert werden darf (ist ja keine "Abschreibung" wie bei einer bilanzpflichtigen Gesellschaft, würde ich meinen, weiß es aber nicht).
In dem Fall will ich keinen Steuerberater, weil da eh nur Miese bei rausgekommen sind. Ich überlege also rein taktisch, das jetzt nochmal wie gefordert voll inhaltlich korrekt (!) aber vermutlich formal nicht ganz korrekt abzugeben (das hatte 2006 schonmal geklappt bzw. haben sie das auch ohne USt.-Differenzierung durchgehen lassen nach einem erklärenden Schreiben) und anzumerken, dass ich sonst gerne einen Termin hätte, in dem man mir Bitte bei der Formularausfüllung helfen solle.
Gruß
anonymous123 diesmal
Hello,
das Finanzamt muss auf konkrete Fragen eigentlich immer antworten. Das wird aber bisher scheinbar nur für Leute mit viel Geld auch klaglos erledigt...
Allerdings gibt es an jedem Finanzamt auch eine allgemeine Beratungsstelle, an die man sich, sofern man es nicht übertreibt, durchaus wenden kann. Man kann auch diejenige eines anderen Finanzamtes anrufen, da die Berater i.d.R. nich nach der Steuernummer fragen.
Interessant dazu wäre nun als Rechercheeinstieg dieser Artikel:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Hohe-Gebuehren-faellig-article210812.html
Bei einer GbR oder oHG per Gesetz[1] sehe ich allerdings keinen Grund, die allgemeien Bearatung nicht (gut vorbereitet) in Anspruch zu nehmen, oder auch gleich einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Meistens erspart man sich gegenseitig nur viel unnütze Arbeit durch ein Gespräch.
[1] Du solltest bei Gelegenheit auch klären, on aus der GbR nicht schon per Gesetz eine oHG geworden ist. Solltet Ihr dann die Handelsrgistereintragung nicht kurzfristig nachholen, kann ein empfindliches Ordnungsgeld fällig werden.
Man sollte dann aber überlegen, ob man nicht sofort eine KG daraus macht, sodass im Misserfolgsfall nicht alle Partner über die Klinge springen müssen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hello,
Interessant dazu wäre nun als Rechercheeinstieg dieser Artikel:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Hohe-Gebuehren-faellig-article210812.html
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/verbindliche-auskunft.htm
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hi!
Auch ist die Frage, ob ein PC komplett in einem Jahr als Ausgabe tituliert werden darf (ist ja keine "Abschreibung" wie bei einer bilanzpflichtigen Gesellschaft, würde ich meinen, weiß es aber nicht).
Wenn das so einfach ginge, würden alle für ihre Hardware eine nichtbillanzpflichtige Gesellschaft gründen. Die Abschreibung ist von der Gesellschaftsform unabhängig (soweit ich weiß oder zumindest für die in Frage kommenden Gesellschaftsformen). Die Abschreibung abkürzen kann man nur, wenn das Teil kaputt geht und nicht mehr nutzbar ist.
Lo!
Hallo,
Auch ist die Frage, ob ein PC komplett in einem Jahr als Ausgabe tituliert werden darf (ist ja keine "Abschreibung" wie bei einer bilanzpflichtigen Gesellschaft, würde ich meinen, weiß es aber nicht).
Wenn das so einfach ginge, würden alle für ihre Hardware eine nichtbillanzpflichtige Gesellschaft gründen. Die Abschreibung ist von der Gesellschaftsform unabhängig (soweit ich weiß oder zumindest für die in Frage kommenden Gesellschaftsformen). Die Abschreibung abkürzen kann man nur, wenn das Teil kaputt geht und nicht mehr nutzbar ist.
Danke. Jetzt habe ich auch den Fachbegriff: geringwertige Wirtschaftsgüter bzw. "abnutzbare Wirtschaftsgüter"
"Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro netto gelten neue Abschreibungsregeln. Das bislang bekannte Wahlrecht bei Anschaffung bzw. Herstellung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit Werten bis zu 410 Euro netto gilt seit dem 31.12.2007 nicht mehr. Das Wahlrecht bei der Abschreibung von GWG wurde deutlich beschränkt, im Gegenzug wurde die Grenze für GWG von 410 Euro auf 1.000 Euro deutlich erweitert. In Zukunft muss man sich im Zusammenhang mit GWG die Hürden 150 Euro und 1.000 Euro merken. "
http://www.iyotta.de/index.php/steuerrecht/3-steuerrecht/525-gwg-neue-abschreibungsregeln.html
Was auch immer das für eine Anschaffung 2005 hat. Vermutlich, dass der Laptop für 999,- Euro auf drei Jahre abgeschrieben werden muss. Wäre es ein PC und ein Monitor mit jeweils 409,- gewesen aber nicht. Und wäre er am 1.1.2008 gekauft worden wohl auch nicht.
Gruß
jobo