Mahlzeit Tom,
Ich fände es manchmal wirklich besser, das Gesetz würde auch Beispiele nennen und nicht alles nur umschreiben. :-|
Schön wäre das, sicher ... aber je nachdem, wie ungeschickt sich dann die Ministeriumsmitarbeiter und Politiker beim Formulieren und wie geschickt sich die Rechtsverdreher beim Interpretieren anstellen, gibt's anschließend haufenweise Kloppereien vor Gericht - weil die Einen dann der Meinung sind, dass die Aufzählung, die im Gesetz genannt wird, verbindlich und abschließend ist, die Anderen das so interpretieren, dass andere, nicht im Gesetz genannte Anwendungsfälle nicht unter die Beispiele fallen usw. ... so wie Anwälte halt sind.
Insofern ist es wohl besser, bei allgemein formulierten Gummiparagraphen zu bleiben. :-(
MfG,
EKKi
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