Abhilfe naht, nur wann?
http://www.sellerforum.de/buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrechnungen-f50/signaturen-fuer-elektronische-rechnungen-zukuenfti-t20702-s20.html
Google mal nach dem BMF Schreiben vom 29.01.2004, Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG. Steht alles drin was für die digitale Rechnungsabwicklung noch gilt.
Hallo Kay,
ich werde nun bis Jahresende abwarten.
Denn meinen GUTEN Kunden zumuten, die Signatur protokolliert zu prüfen und das Prüfprotokoll digital nachzuweisen und 10 Jahre aufzubewahren, ist eine Unverschämtheit meinen Kunden gegenüber!
Schildburga läßt mal wieder grüßen!
Danke für die Links. Damit bin ich bis zu einer Gesetzesänderung mit dem Thema durch.
Aber mal ne Frage: Wie prüft der Beamte denn, ob meine Rechnung auf meinem Drucker gedruckt und per Post versendet wurde oder ob es der Drucker meines Kunden war?
Vielleicht sollten Rechnungen daher nur per Einschreiben versendet werden?
Oder vielleicht sollte ich sie unter Zeugen vor Ort beim Kunden auf meinem eigenen Drucker ausdrucken?
Grüße, Jörg