Moin!
Aber mal ne Frage: Wie prüft der Beamte denn, ob meine Rechnung auf meinem Drucker gedruckt und per Post versendet wurde oder ob es der Drucker meines Kunden war?
tut er nicht, das spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist im Falle des elektronisch signierten Dokuments die elektronische Form, im Fall der traditionellen gedruckten Rechnung die händische Unterschrift und/oder der Originalabdruck des Firmenstempels.
Gescannte und wieder ausgedruckte Unterschriften oder Stempel kann man meist recht leicht vom Original unterscheiden.
Seit wann werden Rechnungen denn unterschrieben und/oder gestempelt? Im Massenversandhandel passiert das bestimmt nicht - und die Papierrechnungen, die mit in der Verpackung liegen, sind sicherlich gültig.
- Sven Rautenberg