Jörg: Signatur für Rechnungen

Hallo Forum,

nachdem ich heute im Berufsverkehr sicher 5 Euronen Sprit ins All gepustet habe, nur um 2 Rechnungen zum Briefkasten zu bringen, bin ichs satt.

Ich möchte gerne meine Rechnungen per Mail versenden. Hierfür brauchts ja aber eine Signatur.

Wie komme ich da denn möglichst kostengünstig ran, so das ich dem FA sozusagen Rechnung trage und meine per Mail versendet5en Rechnungen auch gültig sind?

Schönen Gruß

Jörg

  1. Hallo Jörg,

    um wieviel Rechnungen geht es im Monat?

    Problem ist wenig Rechnungen und günstig.

    Einwilligung des Rechnungsempfänger muss vorliegen.

    Gruß

    Kay

    1. Hallo Jörg,

      um wieviel Rechnungen geht es im Monat?

      Hm...peinlich. Sind nur 5-10 :-(

      Problem ist wenig Rechnungen und günstig.

      Habs befürchtet.

      Einwilligung des Rechnungsempfänger muss vorliegen.

      Ist das tatsächlich so?
      Ich bekomme immer wieder mal bei Ebaykäufen eine Rechnung per Mail. Zuletzt eine, die signiert sein sollte, aber ganz sicher nicht war.

      Grüße zurück, Jörg

      1. Hi,

        Ist das tatsächlich so?
        Ich bekomme immer wieder mal bei Ebaykäufen eine Rechnung per Mail. Zuletzt eine, die signiert sein sollte, aber ganz sicher nicht war.

        Kaufst du dort als Privater oder als Unternehmer? Sind die Verkäufer USt-Pflichitg, Unternehmer, Private?

        Nur wenn man eine Rechnung stellen muss - bei B2B (und ich glaube auch nur, wenn man USt-Pflichtig ist) - ist das der Fall. Ansonsten nicht. Dann kann die Rechnung - wenn man eine Schreibt - sein wie man sich das ausdenkt...

        Gruß
        Alex

      2. Hallo Jörg,

        vielleicht hilft das weiter. Kenne aber den Anbieter nicht.

        www.rechnungdigital.de/p_bestellen_l.php

        Abhilfe naht, nur wann?

        http://www.sellerforum.de/buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrechnungen-f50/signaturen-fuer-elektronische-rechnungen-zukuenfti-t20702-s20.html

        Google mal nach dem BMF Schreiben vom 29.01.2004, Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG. Steht alles drin was für die digitale Rechnungsabwicklung noch gilt.

        Gruß

        Kay

        1. Abhilfe naht, nur wann?

          http://www.sellerforum.de/buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrechnungen-f50/signaturen-fuer-elektronische-rechnungen-zukuenfti-t20702-s20.html

          Google mal nach dem BMF Schreiben vom 29.01.2004, Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG. Steht alles drin was für die digitale Rechnungsabwicklung noch gilt.

          Hallo Kay,

          ich werde nun bis Jahresende abwarten.

          Denn meinen GUTEN Kunden zumuten, die Signatur protokolliert zu prüfen und das Prüfprotokoll digital nachzuweisen und 10 Jahre aufzubewahren, ist eine Unverschämtheit meinen Kunden gegenüber!

          Schildburga läßt mal wieder grüßen!

          Danke für die Links. Damit bin ich bis zu einer Gesetzesänderung mit dem Thema durch.

          Aber mal ne Frage: Wie prüft der Beamte denn, ob meine Rechnung auf meinem Drucker gedruckt und per Post versendet wurde oder ob es der Drucker meines Kunden war?

          Vielleicht sollten Rechnungen daher nur per Einschreiben versendet werden?

          Oder vielleicht sollte ich sie unter Zeugen vor Ort beim Kunden auf meinem eigenen Drucker ausdrucken?

          Grüße, Jörg

          1. Hallo Jörg,

            es wird nicht der Ausdruck geprüft. Es wird das digitale Dokument geprüft. Hier gelten auch die entsprechen Vorschriften zur Archivierung.

            Beispiel von meinen Telefonanbieter.

            Ich bekomme die Rechnung als PDF.
            Ein oder zwei Tage später bekomme ich eine gepackte Datei.
            Die entpacke ich. Sie enthält die Rechnung als PDF und eine Signaturdatei.
            Jetzt gehe ich in meinen Account bei meinen Telefonanbieter.
            Wähle dort Signaturprüfung und werde zu seinem Dienstleister weitergeleitet.
            In der Eigabemaske gebe ich a) die Rechnung und b) die Signatur an.
            Dann Klicke ich auf prüfen und bekomme ein 3 seitiges Prüfprotokoll als PDF. Dieses PDF speichere ich.

            Erst jetzt bin ich berechtig den Vorsteuerabzug geltend zumachen.

            Das Finanzamt kann über deine Protokolldatei prüfen. Oder über die Protokolldateien beim Rechnungsversender oder des Dienstleister.
            Für größere Rechnungsaufkommen kann man das alles noch automatisieren.

            Gruß

            Kay

          2. Moin!

            Aber mal ne Frage: Wie prüft der Beamte denn, ob meine Rechnung auf meinem Drucker gedruckt und per Post versendet wurde oder ob es der Drucker meines Kunden war?

            Kann er nicht prüfen. Deshalb ist dieses ganze Signaturgeraffel auch blödsinnig für die Kleinanwender.

            In großen Unternehmen druckt aber wohl niemand die elektronisch eingereichten Rechnungen aus, wenn eine entsprechende Verwaltung inkl. Signaturprüfung existiert. DENEN könntest du also keine unsignierten Rechnungen schicken.

            - Sven Rautenberg

          3. Hallo,

            Aber mal ne Frage: Wie prüft der Beamte denn, ob meine Rechnung auf meinem Drucker gedruckt und per Post versendet wurde oder ob es der Drucker meines Kunden war?

            tut er nicht, das spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist im Falle des elektronisch signierten Dokuments die elektronische Form, im Fall der traditionellen gedruckten Rechnung die händische Unterschrift und/oder der Originalabdruck des Firmenstempels.
            Gescannte und wieder ausgedruckte Unterschriften oder Stempel kann man meist recht leicht vom Original unterscheiden.

            Ciao,
             Martin

            --
            Um die Wahrheit zu erfahren, muss man den Menschen widersprechen.
              (George Bernhard Shaw)
            Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
            1. Moin!

              Aber mal ne Frage: Wie prüft der Beamte denn, ob meine Rechnung auf meinem Drucker gedruckt und per Post versendet wurde oder ob es der Drucker meines Kunden war?

              tut er nicht, das spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist im Falle des elektronisch signierten Dokuments die elektronische Form, im Fall der traditionellen gedruckten Rechnung die händische Unterschrift und/oder der Originalabdruck des Firmenstempels.
              Gescannte und wieder ausgedruckte Unterschriften oder Stempel kann man meist recht leicht vom Original unterscheiden.

              Seit wann werden Rechnungen denn unterschrieben und/oder gestempelt? Im Massenversandhandel passiert das bestimmt nicht - und die Papierrechnungen, die mit in der Verpackung liegen, sind sicherlich gültig.

              - Sven Rautenberg

              1. Hallo,

                Seit wann werden Rechnungen denn unterschrieben und/oder gestempelt?

                keine Ahnung, aber eine Rechnung, die weder das eine noch das andere Merkmal hat, musste ich bisher noch nicht akzeptieren. Wie sonst soll sich eine "echte" Rechnung von einer Fälschung unterscheiden?
                Ich rede nicht von den Frechhheiten, die Endverbrauchern als sogenannte Rechnung zugemutet werden.

                Meine Kunden legen jedenfalls alle Wert darauf, dass sie eine im Original unterschriebene Rechnung bekommen, und so halte ich das auch.

                Im Massenversandhandel passiert das bestimmt nicht - und die Papierrechnungen, die mit in der Verpackung liegen, sind sicherlich gültig.

                Und welches Merkmal qualifiziert sie dann als "echt"?
                Daran schließt sich unmittelbar die Frage an: Wieso können die Finanzämter ein offizielles Schreiben, etwa einen Steuerbescheid, a) auf Klopapier[1], und b) ohne jeglichen Echtheitsnachweis herausgeben?

                So long,
                 Martin

                [1] billigstes Recyclingpapier, das nach einem Jahr so vergilbt ist, dass nichts mehr lesbar ist

                --
                Zivilisation bedeutet, dass die Eskimos warme Wohnungen bekommen und dann arbeiten müssen, damit sie sich einen Kühlschrank leisten können.
                Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                1. Tach,

                  Seit wann werden Rechnungen denn unterschrieben und/oder gestempelt?

                  keine Ahnung, aber eine Rechnung, die weder das eine noch das andere Merkmal hat, musste ich bisher noch nicht akzeptieren. Wie sonst soll sich eine "echte" Rechnung von einer Fälschung unterscheiden?

                  von der echten Rechnung existiert eine Kopie beim Rechnungssteller, ansonsten macht weder eine Unterschrift noch ein Stempel eine Rechnung echter.

                  mfg
                  Woodfighter

  2. Moin!

    nachdem ich heute im Berufsverkehr sicher 5 Euronen Sprit ins All gepustet habe, nur um 2 Rechnungen zum Briefkasten zu bringen, bin ichs satt.

    Ich möchte gerne meine Rechnungen per Mail versenden. Hierfür brauchts ja aber eine Signatur.

    Nicht mehr. Kann sein, dass die Regelung noch nicht final den Gesetzgebungsprozess passiert hat, aber de facto ist eine elektronische Signatur nicht erforderlich.

    - Sven Rautenberg

    1. Hallo Sven,

      der Bundesrat hat nicht zugestimmt am 08.07.2011.

      Also gilt nach wie vor die alte Regelung.

      Gruß

      Kay

  3. Hallo Jörg,

    schau mal bei signaturportal.de rein.

    Grüße

  4. Hi!

    Ich möchte gerne meine Rechnungen per Mail versenden. Hierfür brauchts ja aber eine Signatur.
    Wie komme ich da denn möglichst kostengünstig ran, so das ich dem FA sozusagen Rechnung trage und meine per Mail versendet5en Rechnungen auch gültig sind?

    Der Gesetzgeber hat da, soweit ich weiß, eine Lücke gelassen/übersehen. Du kannst deine Rechnungen völlig ungeschützt an einen Anbieter senden, der sie für dich signiert. Es steht wohl nicht geschrieben, dass man sie selbst signieren muss - oder sowas in der Art, weswegen es ja auch diese Anbieter gibt. Die Signatur ist dann natürlich technisch gesehen sinnlos, denn auf dem unsignierten Weg können ja auch Veränderungen stattfinden. Solche Rechnungssignatur-Anbieter sind vermutlich in diesem Thread auch schon genannt worden.

    Lo!

    1. Hi,

      Der Gesetzgeber hat da, soweit ich weiß, eine Lücke gelassen/übersehen. Du kannst deine Rechnungen völlig ungeschützt an einen Anbieter senden, der sie für dich signiert. Es steht wohl nicht geschrieben, dass man sie selbst signieren muss - oder sowas in der Art, weswegen es ja auch diese Anbieter gibt. Die Signatur ist dann natürlich technisch gesehen sinnlos, denn auf dem unsignierten Weg können ja auch Veränderungen stattfinden. Solche Rechnungssignatur-Anbieter sind vermutlich in diesem Thread auch schon genannt worden.

      Schlimm ist das aber auch nicht - denn eine Papierrechnung kann man genauso manipulieren.

      Aber wieso so aufwändig? Der Rechnungsempfänger muss einfach als Lettershop-Dienstleister beauftragt werden, der für einen die Rechnungen ausdruckt und verschickt.

      Dann druckt er für den Rechnungsteller im Auftrag die Rechnung aus und gibt sie im Auftrag an sich weiter. Die Rechnung wurde dann nicht elektronisch übermittelt sondern in Papierform und alles ist paletti :)

      Wenn der Empfänger da mitspielt sehe ich nicht wo da ein Problem liegen könnte. Denn solche Lettershops sind ja legal.

      Gruß
      Alex

      1. Aber wieso so aufwändig? Der Rechnungsempfänger muss einfach als Lettershop-Dienstleister beauftragt werden, der für einen die Rechnungen ausdruckt und verschickt.

        Hi Alex,

        ja, aber vergiß nicht, es handelt sich um meine guten Kunden. Die sind aber nicht wirklich "IT-afin". Und die versenden sicher 50 mal so viele Rechnungen wie ich selber. Da gibt es dann schon eine Akzeptanzschwelle, die ich nicht übertreten möchte.

        Aber die Idee ist dennoch gut ;-)

        Gruß, Jörg