Hallo Jörg,
es wird nicht der Ausdruck geprüft. Es wird das digitale Dokument geprüft. Hier gelten auch die entsprechen Vorschriften zur Archivierung.
Beispiel von meinen Telefonanbieter.
Ich bekomme die Rechnung als PDF.
Ein oder zwei Tage später bekomme ich eine gepackte Datei.
Die entpacke ich. Sie enthält die Rechnung als PDF und eine Signaturdatei.
Jetzt gehe ich in meinen Account bei meinen Telefonanbieter.
Wähle dort Signaturprüfung und werde zu seinem Dienstleister weitergeleitet.
In der Eigabemaske gebe ich a) die Rechnung und b) die Signatur an.
Dann Klicke ich auf prüfen und bekomme ein 3 seitiges Prüfprotokoll als PDF. Dieses PDF speichere ich.
Erst jetzt bin ich berechtig den Vorsteuerabzug geltend zumachen.
Das Finanzamt kann über deine Protokolldatei prüfen. Oder über die Protokolldateien beim Rechnungsversender oder des Dienstleister.
Für größere Rechnungsaufkommen kann man das alles noch automatisieren.
Gruß
Kay