Hallo Tom,
»» Sieh da, sieh da. Das hatte ich vollkommen übersehen. Dann kann ich also meine 5500 Hotel-, Pensions- und Ferienwohnungsvermieteradressen aus dem Harz auch verkaufen/vermieten?
IANAL, aber (Ex-)DSB. Ja, dürftest du (§ 28 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1). Zumindest all die Adressen, gegen deren Weitergabe nicht explizit widersprochen wurde (§ 28 Absatz 4 BDSG, Opt-out).
Allerdings bist du mit 5500 Adresse ein sehr kleiner Fisch, wenn die Adressen nicht gerade SEHR umfangreich angereichert sind - und dann fallen sie nicht mehr unters Listenprivileg (§ 28 Absatz 3 Satz 3).
Gruß
Christoph