Hallo!
Du kannst zwar entsprechende Angebote machen, solltest Dich aber zurückhalten, was das Ausnutzen dieser Lücken oder das Verkaufen der Informationen an die Presse oder die Konkurrenz angeht: beides könnte unter Umständen strafbar sein (bösartige Anwälte sind leider oft leichter zu bekommen als gutartige Entwickler).
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)
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