Frank S.: Verrechnungsscheck als Pfand bei vorzeitiger Schlüsselübergabe

Guten Abend,

hab mir eine Wohnung gekauft. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis ich entsprechende Unterlagen erhalte und somit den geforderten Betrag an den Verkäufer überweisen kann. Der Verkäufer hat mir angeboten gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks bereits in dieser Woche den Schlüssel für die Wohnung zu erhalten. Dieser Scheck soll als Sicherheit dienen falls ich in der Zeit in der mir die Wohnung noch nicht offiziel gehört irgendwas in der Wohnung zerstöre, anschließend aber aus welchen Gründen auch immer nicht dazu in der Lage bin, die Wohnung zu zahlen.

Meine Frage:

Ist es gefährlich dem Verkäufer einen Verrechnungsscheck zu überlassen oder laufe ich Gefahr das ich mein Geld niewieder sehe. Der Kaufvertrag wurde heute bereits in Anwesenheit eines Notars abgeschlossen.

  1. hi,

    [..]

    Das ist OK so.

    Meine Frage:

    Ist es gefährlich dem Verkäufer einen Verrechnungsscheck zu überlassen oder laufe ich Gefahr das ich mein Geld niewieder sehe. Der Kaufvertrag wurde heute bereits in Anwesenheit eines Notars abgeschlossen.

    Tätige die Anzahlung im Beisein des Notars und halte dies notariell im Kaufvertrag fest.

    Hotti

  2. Hallo,

    hab mir eine Wohnung gekauft. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis
    ich entsprechende Unterlagen erhalte und somit den geforderten Betrag an > den Verkäufer überweisen kann. Der Verkäufer hat mir angeboten gegen >
    Vorlage eines Verrechnungsschecks bereits in dieser Woche den Schlüssel
    für die Wohnung zu erhalten. Dieser Scheck soll als Sicherheit dienen
    falls ich in der Zeit in der mir die Wohnung noch nicht offiziel gehört
    irgendwas in der Wohnung zerstöre, anschließend aber aus welchen Gründen > auch immer nicht dazu in der Lage bin, die Wohnung zu zahlen.

    Damit dient der Scheck nicht mehr als Mittel des Zahlungsverkehrs, sondern des Kreditverkehrs. Dafür sind Schecks aber nicht geeignet; man benutzt(e) für sowas üblicherweise Wechsel.

    Meine Frage:
    Ist es gefährlich dem Verkäufer einen Verrechnungsscheck zu überlassen
    oder laufe ich Gefahr das ich mein Geld niewieder sehe. Der Kaufvertrag
    wurde heute bereits in Anwesenheit eines Notars abgeschlossen.

    Ja ist es. Auch wenn man de jure am Ende vermutlich trotzdem an sein Geld kommt, ist es de facto besser, wenn man kein Bargeld (und ein Scheck funktioniert im Prinzip so) als Sicherheit auf den Tisch legt.

    Biete deinem Verkäufer doch einen Anzahlungs- oder vielleicht Gewährleistungsaval an (Aval). Vorteil ist, dass du kein Zahlungsmittel aus der Hand gibst und du trotzdem recht günstig einen solventen Bürgen stellen kannst.