Tom: AGB für Webshop

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Hello,

für meinen neuen Webshop benötige ich natürlich auch AGBs.
Diese sind etwas umfangreicher, weil hauptsächlich Fotos verkauft werden, und somit auch die Nutzungsrechte/Lizenzen usw. abgehandelt werden müssen.

Die Anfrage bei einer RA-Kanzlei ergab einen ca. Preis von 1.000,-- EUR.

1000,- Euro für AGB sind ein Witz. Da solltest Du dich nicht beschweren.

Aber warum fragst Du keinen Notar, der sich mit Internetshops auskennt? Notariatsgebührensätze liegen i.d.R. unter denen der Rechtsanwälte.

Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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