Hallo,
Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.
Hm, das finde ich interessant. Ich mache es seit einigen wenigen Jahren anders - aber vielleicht ja auch falsch!?
Da einem Auftrag stets eine Auftragsbestätigung folgt, werden dem Kunden hier die AGB übermittelt. Da die Version datiert ist, sehe ich kein Problem welches hier auftreten könnte. Sowohl in Angebot, Auftragsbestätigung als auch auf der Rechhnung steht dann "Es gelten meine AGB vom dd.mm.YYYY".
Allerdings arbeite ich hier auch nicht im Internet mit, denke aber, dass es hier auch vergleichbare Lösungen geben könnte. Was spricht dagegen, das im Webshop ähnlich zu machen? Also die AGB mit einem Datum zu identifizieren und dies entsprechend bei der Bestellung schon zu kennzeichnen.
Viele Grüße,
Sebastian