hotti: AGB für Webshop

Beitrag lesen

hi Tom,

Die AGB müssen doch sowieso in der jeweils gültigen Form notariell hinterlegt und beglaubigt werden, wenn Du später keinen Ärger haben willst. Sonst könnte doch jeder Kunde behaupten, dass Du sie erst kürzlich geändert hättest. Und Du musst im Zweifelsfall dann auch beweisen können, welche Version dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde. Das ist alles gar nicht so einfach. Nur AGB in die Webseite stellen, reicht bei weitem nicht.

Muss ein Web-Shop denn eine eigne AGB haben oder reicht der Hinweis auf eine "AGB-Superklasse" (Land, Bund, EU...)?

Hotti