Tach,
Aber ganz so schlimm ist es nicht (mehr). Erstens kann man selbstverständlich jegliche Privatnutzung der betrieblichen Telekommunikationsanlagen verbieten und dieses Verbot auch ernstnehmen und verfolgen. Dann scheitert eine Speicherung der Daten schon mal nicht am TKG (Fernmeldegeheimnis), da der Arbeitgeber dann kein Telekommunikationsdienstleister ist.
man kann das zwar verbieten, aber für eingehende Nachrichten als Arbeitnehmer nicht wirksam verhindern; ich kann mich an einen Artikel aus der c't erinnern, in dem es darum ging, dass ein Arbeitgeber nicht in die Posteingänge von E-Mail-Konten gucken durfte, da die E-Mail-Adressen in Form von vorname.nachname@firma für Aussenstehende erratbar waren und diese nicht ahnen könnten, dass ihre Kommunikation durchsucht wird.
mfg
Woodfighter