Hallo,
Wenn es sich um vermeintlich betriebliche Korrespondenz handelt - nein.
Selbst da wär ich mir nicht sicher. Auch betriebliche Korrespondenz stellt eine Datenverarbeitung personenbezogener Daten dar, und ist daher durch das BDSG geschützt. Da wird IMO erstmal nicht unterschieden, ob das betriebliche Korrespondenz ist oder nicht.
Es geht meines Wissens nur umgekehrt:
Der Arbeitgeber muss begründen, warum die Einsicht in die Daten zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist. Bei Telefon-Verbinundungsdaten oder Protokolldateien von Email-Servern lässt sich das sicher irgendwie mit "Wartung, Monitoring" usw. begründen (auch dann sollte es aber besser im Arbeitsvertrag bzw. der Betriebsvereinbahrung stehen).
Ein Geschäftsführer darf aber z.b. nicht einfach so in den Emails seiner Mitarbeiter wühlen. Wenn ich einen Brief in die Firma bekomme, so darf den mein Chef z.b. ja auch nicht ohne weiteres aufmachen.
Über entsprechende Vereinbarungen ist das aber natürlich regelbar.
Bin allerdings auch kein Jurist :)
Viele Grüße,
Jörg