Moin Moin!
Hi,
Man könnte also auch sagen, er könnte theoretisch zwei Halbtagsjobs bei den jeweiligen Firmen haben.
Bei sowas muss mam immer aufpassen, dass es nicht als Scheinselbständigkeit eingestuft wird.
Fast richtig. Scheinselbständigkeit. Zwei Auftraggeber, die jeweils die Hälfte der Arbeitsleistung abnehmen, sprechen gegen eine Scheinselbständigkeit.
Natürlich ist so eine extreme Abhängigkeit von nur zwei Auftraggebern unternehmerisch nicht unbedingt sinnvoll.
[...] Die Zahlungsmoral ist sowieso bescheiden. Und verschiedenste Prozesse in den Firmen verhindern auch eine pünktliche Zahlung. [...] Du weisst nie, wann Du die Zahlungen bekommst (und ob überhaupt).
§286 BGB sagt vereinfacht: 30 Tage nach Rechnungseingang gerät der Kunde automatisch in Verzug, ab dem Moment kann man den Gerichtsvollzieher losschicken.
Das vergiftet das Verhältnis mit dem Kunden natürlich, und man will die Hand, die einen füttert, nicht unbedingt beißen. Aber wenn kein Brot mehr im Schrank liegt, bleibt einem kaum etwas anderes übrig.
Mir ist das während meiner Selbständigkeit erspart geblieben, die Zahlungen kamen immer pünktlich, Unstimmigkeiten wie ein versehentlich falsches Rechnungsdatum wurden auf kurzem Weg mit der Kunden-Buchhaltung geklärt.
Wir reden hier doch vom IT-Bereich...? Meine Firma - und andere in dem Bereich - suchen händeringend Softwareentwicklungsingenieure. Selbstverständlich Vollzeit, gerne auch mehr. Wir sind soweit, dass der Bedarf aus dem Bewerberangebot nicht mehr gedeckt werden kann.
Klingt phantastisch. Ihr sitzt nicht zufällig in Hamburg oder im Hamburger Umland?
Alexander
Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".