Hi,
§286 BGB sagt vereinfacht: 30 Tage nach Rechnungseingang gerät der Kunde automatisch in Verzug, ab dem Moment kann man den Gerichtsvollzieher losschicken.
Ja, theoretisch... Das heisst ja 1. nicht, dass der Gerichtsvollzieher auch was kriegt. Und 2. ist da noch das bereits erwähnte Verhältnis zum Kunden, von dem man sich in der Regel noch mehr Aufträge erhoffe. Vor allem, wenn man nur 2 hat ;-) Das ist ja das Problem, die Kunden liegen nicht auf der Strasse - und gerade auch bei größeren Firmen bekommt man sein Geld eher langsam (meine Erfahrung). Und dazu kommen noch die bereits erwähnten Probleme mit den erfolgten Abnahmen etc.
Klingt phantastisch. Ihr sitzt nicht zufällig in Hamburg oder im Hamburger Umland?
Nein, OWL. Aber wir hatten sogar schon mal einen Mitarbeiter, der jeden Tag aus Hamburg angereist kam (2,5 Stunden mit dem Zug?). Der hat sich dann aber doch lieber was in HH gesucht...
Grüsse
Stefanie