fastix®: Suboptimale Diskussionskultur, Gekrittel und Gravenreuthismus

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Moin!

Rüber kommt nur eine Pauschalbeleidigung.

Das sagst Du. Darüber kann man trefflich streiten. "Gravenreuthismus" meint, das hast Du gut erkannt eine Verhaltensweise. Es handelt sich also, denn das Wort gibt es an sich nicht, um Polemik. Und Kritik darf nach der, von BVG initierten ständigen Rechtsprechung des BGH, polemisch und hart, ja sogar schmerzhaft sein.

Der gewiss ernst zu nehmende Bundesgerichtshof hat zu dem schon vor vielen Jahren zu Gunsten der BILD entschieden, dass die Verwendung pauschalierender, schlagkräftiger Wörter als Titel als "Aufreißer" statthaft sein kann wenn im Artikel selbst der Sachverhalt in nicht gesetzwidriger Weise umfassender und genauer dargestellt wird. "Gravenreuthismus" steht im Titel...

Beleidigung, 3+1 Finger-Regel:

  • Beleidigung muss willentlich, also in der Absicht zu beleidigen erfolgen
  • Beleidigung muss den Adressat erreichen (sonst nur üble Nachrede)
  • Beleidigung muss einen Adressat (konkrete Person oder sehr konkrete Personengruppe) haben
  • "Beleidigung" darf nicht gerechtfertigt sein um als Beleidigung zu gelten.

Keine Beleidigungen sind (Beispiele):

  • Mann duzt Polizisten weil er "jeden" duzt. (Keine Beleidigungsabsicht, denn der Äußernde hat Knete für ganze Heerscharen von Anwälten und für 3 Instanzen)
  • "Lass Dir doch von dem Bulle neben mir helfen" (Beleidigungsabsicht im Sinnzusammenhang nicht gegeben, "Bulle" steht auch für Stärke)
  • Brief an Ordnungsamt:  "Holt bei dem GvG die Knarre und den Waffenschein ab, der ist irre". (erreicht regelmäßig den Besprochenen nicht)
  • Allgemeine Aussage:"Dumme Menschen sind oft fett" (keine konkrete Person oder Personengruppe)
  • Arzt: "Sie sind zu fett" - Beleidigung nach § 192 StGB aber Rechtfertigung nach § 193 StGB weil  verbunden mit eindringlicher Warnung hinsichtlich Folgen für die Gesundheit, keine Beleidigungsabsicht

Beleidigung ist (Beispiele):

  • Jegliches Duzen von Polizisten wenn man kein Geld für ganze Heerscharen von Anwälten und 3 Instanzen hat
  • Gebrüll "Bullen raus!" Richtung Einsatzmannschaft, die gerade einen am Boden liegenden, gefesselten Rentner verprügelt (Beleidigungsabsicht ist im Sinnzusammenhang gegeben)
  • "GvG - Du bist zu blöd Dich nicht selbst zu erschießen." (nur bis zum 22.2.2010, 01:30)
  • "Du bist so fett, weil Du so dumm bist!" - jedenfalls ohne Bezug auf eine nicht eingehaltene Diät
  • Fahrgast an Kontrolleur: "Sie sind zu fett, Ihnen lauf ich doch davon!"

Entscheidungen erfolgen immer im Einzelfall.

"Ich bespreche das nicht mit einem kleinen Polizist!" ist wohl (trotz Wahrheitsbeweis hinsichtlich Körpergröße) immer Beleidigung (nach § 192 StGB) und endet mit Strafbefehl, "Ich rede nicht mit einem kleinen Journalist" ist bei dem selben bayrischen Richter keine Beleidigung - auch dann nicht, wenn der Journalist den sich so äußernden Polizist SEHR weit überragt.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix