Auch wenn ich die Sendung nicht zurückschicke, sondern förmlich die Annahme verweigere, weil ich -wie der OP in diesem Fall- den Kauf schon widerrufen habe, bevor ich die Ware überhaupt erhalten habe (und vermutlich sogar, bevor die Ware versendet wurde)?
Wenn Du das "vermutlich" in erweislich änderst, dann hat natürlich der Versender das Problem. Er dürfte es auch dann haben, wenn er entgegen der klaren gesetzlichen Bestimmungen keine Angaben zu seiner Firma macht, was im Falle Ebay unmittelbar nach dem Kauf durch eine Bestellbestätigung erfolgen sollte.
Dann geht das Paket nach 7 Tagen Lagerzeit zum Absender zurück.
Richtig. Der Versender kann ja rein spaßeshalber versuchen aus dem Vertrag zu klagen. Dann wird er vor Gericht hören, dass die Gestaltung seiner Geschäftsabläufe auch seine Sache ist. Hier hätte der Versand von Informationen zu erst den Widerruf erspart und dann hätte die rechtzeitige Bearbeitung des Widerrufes die Versandkosten erspart. Dem ehemaligen Vertragspartner dürfte der Weg zur Post - verursacht durch die Schlamperei des Verkäufers - nicht zuzumuten sein.
Fred.