dedlfix: öffentlich zugängige Quellen

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Tach!

Und hier ein praktisches Beispiel (muss man dazu sagen, dass das LG Hamburg dafür verantwortlich zeichnet?):
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Linkhaftung/1375-LG-Hamburg-Az-324-O-59611-Haftung-fuer-die-Einbindung-von-Youtube-Videos.html

Grundgesetzlich sehr bedenklich. Da gibt es eine öffentliche Quelle (Video des ZDF, YouTube). Jeder darf sich ungehindert aus öffentlichen Quellen informieren, aber nicht (per Link) darauf hnweisen, dass es sie gibt?

Natürlich darfst du dich informieren, das aber auch nur im Rahmen des Gesetzlichen. Bei einigen Inhalten ist auch der Besitz nicht erlaubt (wozu auch gern das automatische Zwischenspeichern gezählt wird). Zudem darfst du nicht beliebig jegliche Information verbreiten. Das gilt für schwerwiegendere Inhalte als auch solche, wo "nur" das Persönlichkeitsrecht betroffen ist.

dedlfix.