Der Martin: Vorläufuge Angabe der USt-Ident.Nr.

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Hallo,

Doch, wie ich oben geschrieben habe, deine Steuernummer. Das ist alles andere als "nichts"

die brauchst du aber normalerweise nicht anzugeben. Außer auf Rechnungen.

Ich hab ja als Privatperson eine Steuernummer. Gib es nach der Gewerbeanmeldung noch ne zweite, geschäftliche Steuernummer?

AFAIK nein. Ich habe jedenfalls nur eine Steuernummer.
Eine zusätzliche neue Steuernummer gibt's nur, wenn du eine Gesellschaft gründest, die dann auch als juristische Person gilt (z.B. eine GmbH); nicht aber, wenn du nur als Einzelperson ein Gewerbe anmeldest.

Und können dritte mit der im Internet veröffentlichen Steuernummer nicht "Schabernack" treiben?

Jein. Mein Steuerberater hat mir mal zur Beantragung einer USt-Id raten wollen und das damit begründet, dass es die Finanzämter angeblich manchmal nicht so genau nehmen und auch telefonisch gern Auskunft geben, wenn sich jemand mit einem Namen und der zugehörigen Steuernummer identifiziert. Ich habe dann einfach mit einer Gegenfrage geantwortet: "Na und?" - Schließlich bekommt da niemand geheimhaltungswürdige Daten, höchstens ein paar Angaben über meine Einkommensverhältnisse. Das kann mir ja ziemlich egal sein.

So long,
 Martin

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