nespresso-trinker: Auftragsarbeit legal abwickeln

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Hi Martin

da ändert sich nichts. Nach Auskunft meines Steuerberaters vor schätzungsweise drei Jahren dürfen auch Privatleute "gelegentlich" selbständig tätig sein und dafür Rechnungen stellen.[...]

Interessante Information. Nur mit den Ermessensspielräumen bei Ämtern wäre ich von Natur aus vorsichtig.

Ich will keinem Amt was unterstellen, aber wenn es darum geht, ne "schnelle Mark" zu machen, langen diese doch normalerweise voll zu. Besonders und gerade das Finanzamt fährt in der Regel eine gerade Richtschnur - was es von gesetzeswegen ja auch muss. Schließlich sind wir ja ein *hust* Rechtsstaat.

Meine Erfahrung aus früherer Selbstständigkeit ist, daß eher die "Keine-Gnade-Methode" praktiziert wird.

Wenn das also zutreffen sollte, was du über Privatleute und "gelegentlich" berichtest, frag ich mich, wie schmal der Grad ist, bis zur Anstiftung zur Schwarzarbeit?

Stimmt, wenn man es so hart sehen will. Trotzdem ziehe ich ein friedvolles miteinander vor, bei dem alle einigermaßen zufrieden sind.

Das sollte man nach Möglichkeit immer anstreben.

Genau, will ja keinen in die Pfanne hauen *g*

Wo ist bloß ein Steuerberater, wenn man ihn braucht? *hehe*

Gruß

nespresso-trinker