Hallo,
Nach Auskunft meines Steuerberaters vor schätzungsweise drei Jahren dürfen auch Privatleute "gelegentlich" selbständig tätig sein und dafür Rechnungen stellen.[...]
Interessante Information. Nur mit den Ermessensspielräumen bei Ämtern wäre ich von Natur aus vorsichtig.
das ist wohl auch gut so, denn der Staat ist in Gestalt all seiner Ämter und Behörden der natürliche Feind des Bürgers.
Ich will keinem Amt was unterstellen
Ich auch nicht. Ich betrachte es einfach als Tatsache, dass es das Ziel jeder Behörde ist, dem Bürger das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Schließlich sind wir ja ein *hust* Rechtsstaat.
In der Theorie schon. In der Theorie sind "wir" sogar eine Demokratie. In der Praxis aber eine parlamentarische Diktatur.
Meine Erfahrung aus früherer Selbstständigkeit ist, daß eher die "Keine-Gnade-Methode" praktiziert wird.
Ich differenziere: Die meisten Beamten oder Angestellten, mit denen ich zu tun hatte, waren durchaus hilfsbereit und innerhalb ihres Spielraums auch meist bereit, mir zu helfen oder im Detail mal zu meinen Gunsten zu entscheiden. Leider sind diesem Wohlwollen von gesetzlicher Seite enge Grenzen gesetzt.
Wenn das also zutreffen sollte, was du über Privatleute und "gelegentlich" berichtest, frag ich mich, wie schmal der Grad ist, bis zur Anstiftung zur Schwarzarbeit?
Das sind zwei völlig unterschiedliche Geschichten. Wenn ich als Privatmann dieses Zugeständnis in Anspruch nehme, muss ich ja damit rechnen, dass der Leistungsempfänger meine Rechnung in seiner Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend macht. Wenn ich die Einnahmen also in meiner Steuererklärung nicht angebe, gehe ich ein gefährliches Risiko ein.
Das sollte man nach Möglichkeit immer anstreben.
Genau, will ja keinen in die Pfanne hauen *g*
Ich auch nicht. Es sei denn, eine anonyme, amorphe, kriminelle Organisation, etwa einen sogenannten "Staat".
So long,
Martin
Was sind 50 Politiker auf dem Meeresgrund? - Ein guter Anfang.
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