Hello,
Darf ich dann den Anteil Steuern einbehalten, der vom Bundeshaushalt für Autobahnen ausgegeben wird? (Ich hab kein Auto ...)
Gleiches gilt für Schulen, Kindergärten, Spielplätze usw - den Anteil behalte ich dann auch ein (Ich hab ja keine Kinder).
Ich hab auch nicht vor, in den Knast zu gehen, also bleibt auch der Anteil für JVAs bei mir.
Das ist aber nicht das Gleiche. Einkommensteuer bezahlst Du nur, wenn Du auch einen positiven Ertrag erwirtschaftet hast. Rundfunkgebühren sollen aber, wenn ich das richtig verstanden habe, auch fällig werden, wenn Du kein Einkommen hast.
Als ALG-II-Betroffener kannst Du sich dann sicherlich wieder davon befreien lassen, aber was ist mit den Leuten, die gerade so über dem Sozialhilfesatz liegen. Die zahlen dann ca. 6% Rundfunkgebühren von ihrem Nettolohn. Leute, die ein durchschnittliches Nettogehalt beziehen, zahlen nur noch ca. 2% von ihrem Nettolohn, Leute mit gutem Gehalt nur noch unter 1%.
Ist das sozial gerecht?
Ich bin der Meinung, dass das gegen alle Prinzipien des Sozialstaates verstößt und damit vermutlich auch gegfen unser Grundgesetz.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
