Deiner Warn- und Hinweispflicht (gibts diese in Deutschland überhaupt) ...
Nein*.
* Ausnahmen:
"Nach § 138 StGB kann bestraft werden, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung von Landesverrat, Mord, Totschlag, Raub und Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis hat und dies nicht anzeigt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Anzeigepflicht
"Der Garant ist eine Person, die aufgrund einer rechtlichen Pflicht (Garantenpflicht) zum Eingreifen, also einem aktiven Handeln verpflichtet ist."
http://de.wikipedia.org/wiki/Garant_(Person)