suit: Namen von Personen des öffentlichen Lebens

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Deiner Warn- und Hinweispflicht (gibts diese in Deutschland überhaupt) ...

Nein*.

* Ausnahmen:
"Nach § 138 StGB kann bestraft werden, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung von Landesverrat, Mord, Totschlag, Raub und Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis hat und dies nicht anzeigt."

In Österreich sieht das hier so aus:
$ 1168a ABGB

"[...] Mißlingt [...] das Werk infolge offenbarer Untauglichkeit des vom Besteller gegebenen Stoffes oder offenbar unrichtiger Anweisungen des Bestellers, so ist der Unternehmer für den Schaden verantwortlich, wenn er den Besteller nicht gewarnt hat."

Vereinfacht gesagt: wenn der Besteller (Kunde) etwas falsches verlangt (oder etwas essentielles unterlässt zu verlangen) und ihn der Unternehmen nicht darauf hinweist, ist der Unternehmer verantworlich.

Das ist vor allem bei Kraftfahrzeugen interessant, wenn dich die Polizei anhält und irgendwas an deiner Karre nicht stimmt, was aber in der Werkstatt hätte auffallen müssen (oder sogar dort verbockt wurde) :)

Ich bin vor einigen Jahren mal 1 Jahr lang ohne Pickerl ("TÜV") herumgefahren (= kein Versicherungsschutz), ich selbst habs' einfach übersehen, aber in der Werkstatt ist das niemandem Aufgefallen bzw. niemand hat etwas gesagt - erst 1 Jahr später bei einer Polizeikontrolle - war letztlich sehr unangenehm für die Werkstatt.