Macht es einen Unterschied, ob die Noten und Hörproben nur einer geschlossenen Benutzergruppe oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen?
Ja, in der Höhe des Streitwertes bei einer Anklage/Abmahnung.
Solange dir nicht vom Rechteinhaber erlaubt wurde, die Daten zu verteilen, hast du ein Problem.