tami: Video Download aus Mediathek (NDR)

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hi,

hi,

Wenn du es „beruflich brauchst“, sehe ich darin keine Privatkopie.

Nun, diese Unterscheidung erschließt sich mir nicht. Ein Musikredakteur, der einen Titel von Madonna auf seinem privaten PC hat, hat keine Privatkopie davon, weil er diesen Titel u.U. irgendwann mal bespricht oder ausstrahlt? Keine Ahnung, was Du meinst.

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Ja, aber es geht ja noch weiter:

"2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,"

Der Download mit MediathekView3.0 hat übrigens geklappt.

Abgesehen davon wäre noch zu fragen, ob es sich bei dem Mitschneiden eines Streams (analog Aufnehmen einer Videosendung) im eigentlichen Sinne um eine Vervielfältigung handelt. Trotz des Gesetzestextes erschließt sich mir das nicht wirklich. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine Aufnahme einer Tv-Sendung in jedem Fall legal ist, egal warum ich das mache. Auch aus beruflichen Zwecken. Wo dann der unterschied zum Mitschnitt eines abrufbaren Streams ist, weiß ich nicht. Am Ende bleibt ja dann doch wieder eine Videodatei, der man ja auch überhaupt nicht ansehen kann, wie sie erstellt wurde.

mfg

tami