Moin!
Es ist eine Gesetzesänderung seit 2003, erstmals wirksam 2006. Seitdem sind viele weitere Jahre vergangen, in denen man sich dem Fortschritt auf irgendeine Art und Weise hätte anpassen können. Warum zum Beispiel hilfst du nicht? Die vier Mal im Jahr kurz was online tun sollte doch kein Akt sein.
Anfänglich vermutlich monatlich. Und da die Mieteinnahmen vermutlich ebenfalls monatlich fließen, wird das Finanzamt möglicherweise nicht von sich aus auf die Idee kommen, längere Zeiträume einzuräumen.
Da die fragliche Unternehmerin Rentnerin ist, und es um Vermietung im gewerblichen Bereich geht, und außerdem in angeblich kleinerem Umfang, weil Geld für einen Steuerberater nicht abfällt, darf man davon ausgehen, dass erstens kein "anfänglich" gilt, weil der Anfang schon viele Jahre zurückliegt, und zweitens aufgrund des geschilderten Umfangs von so geringen Umsätzen ausgehen, dass das Finanzamt von sich aus die quartalsweise Meldung verfügt hat.
- Sven Rautenberg