Moin,
"Auf Bundesebene ist in Deutschland ein Volksbegehren nur für den speziellen Fall einer Gebietsneugliederung nach Art. 29 Abs. 4 bis 6 GG möglich." (Wikipedia)
"Es existiert für die Bürger in Deutschland keine Möglichkeit, auf Bundesebene einen Volksentscheid zu initiieren." (Wikipedia)
Ich bin politisch nicht fit genug, um zu wissen, ob man einen ohne Parteizugehörigkeit bzw. anderweitig politisches Engagement einen Gesetzesvorschlag für eine Grundgesetzänderung einbringen kann. Meines Wissens geht das nur über den Bundestag.
Grüße Marco
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Ich spreche Spaghetticode - fließend.
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