dedlfix: Urkundenfälschung?

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Tach!

BTW: Soweit ich weiss, muss man bei GMX Namen und Addresse angeben. Wenn die falsch angegeben werden, dürfte das ne Urkundenfälschung sein. Das ist aber nur meine Ansicht als juristischer Laie

Nach meinem Verständnis ist eine Urkunde ein (physisches) Dokument. Die Angabe eines falschen Namens ist keine Änderung einer Urkunde, also keine Urkundenfälschung. Es handelt sich lediglich um eine Falsche Namensangabe, und das ist keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit - und das auch nur gegenüber Behörden. Da das hier privater Verkehr ist, liegt also nicht einmal eine Ordnungswidrgkeit vor. (Das ist demzufolge auch dann nicht der Fall, wenn man im Baumarkt eine falsche Postleitzahl angibt.) Ich will jedoch nicht ausschließen, dass hier andere Aspekte des Rechts betroffen sind.

dedlfix.