Schlaumischlumpf: Wohnung kaufen, Schulden stehen lassen?

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Bei Fremdvermietung muss man unterscheiden zwsichen

  • Bestandsimmobilie
  • Denkmalschutz Immobilien
  • Pflegeimmobilien

Jede Form bietet unterschiedliche Steuerabschreibungsmöglichkeiten bzw. senken das zu versteuernde Einkommen. Die größte steuerliche Abschreibung hat man bei der Denkmalgeschützten Immobilie.

Bei Finanzierungen für Fremdgenutzte Immobilien wendet man häufig die Endfällige Tilgungsvariante an. Bei dieser Variante nimmt mein ein Darlehen auf, bei dem man allerdings keine tilgung zahlt, sondern lediglich die Zinsen. Die Tilgung läuft stattdessen über einen separaten Sparvertrag, bei dem auf eine Gute Verzinsung geachten werden sollte.
Steuerlich betrachtet können die Beiträge für das Darlehen zu 100% abgesetzt werden.
Wenn man jetzt noch schlau ist, nimmt für den Sparvertrag eine Variante, die ebenfalls noch steuerlich gefördert bzw. Subventioniert wird - z.B. einen Riestervertrag - da hier eine Bruttobeitragsgarantie gegeben ist.
Bevor hier jetzt Personen anfangen zu meckern, dass man beim Riester lediglich eine Rente ausgezahlt bekommt, kann ich dem nicht ganz zustimmen. Zwar ist es richtig, dass man bei einem Riestervertrag lediglich eine Rente ausgezahlt bekommt, dennoch hat man die Option sich das Guthaben auf einmal auszahlen zu lassen, wenn man denn sämtliche Förderungen (Zulagen und Steuervorteil) zurück zahlt. Selbst dann hat man über die Jahre mit dem "staatlichen" Kapital Zinsenzins erwirtschaftet und somit einem Mehrgewinn gegenüber einen Sparvertrag, bei dem ich keine zusätzlichen Mittel hatte, die mein Gesamtguthaben für die gesamte Sparzeit erhöht haben.

Auf diese weise finanzieren sich z.B. Denkmalgeschützte Immobilien komplett von selbst, vorausgestezt man hat sonst ein hohes zu versteuerndes Einkommen (ab 60.000,00 lohnt es sich mal über Denkmalschutz nachzudenken).

Bei einem Einkommen unter 60.000,00€ wären eher Bestandsimmobilien oder Pflegeimmobilien geeignet.

So, dass nur mal kurz als kleiner Exkurs...