Moin!
Meine Auffassung dazu: Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Software entwickelt haben, dann haben sie selbstverständlich gemeinsam (also als Gruppe) das Urheberrecht sowie die Rechte an der weiteren Verwertung. IMO dürfte also keiner der Beteiligten dann das Projekt allein vermarkten - es sei denn, die Miturheber stimmen dem zu. Das kann, muss aber nicht mit einer Beteiligung am Erlös verbunden sein; das kommt darauf an, wie man sich vertraglich geeinigt hat.
Wie steht es, wenn die einzelnen Personen bestimmte Teile der Software schreiben?
Wenn nun der Teil entfernt wird, der jemand anders geschrieben hat und durch einen eigenen Code ersetzt, wie steht es dann?
Dürfte im Einzelfall schwierig zu bewerten sein, denn "Teil entfernen" kann je nach Struktur gar nicht so einfach sein.
Aber angenommen, ein bibliotheksartiges Stück Software, z.B. ein HTTP-Client, wurde beigesteuert, dann dürfte dies relativ problemlos entfernbar und durch eine andere Software ersetzbar sein. Das Resultat wäre, dass die damit entfernten Urheberrechte ebenfalls durch eine Veräußerung nicht mehr verletzbar wären.
- Sven Rautenberg