Tach!
eine App per se ein Telemedium ist, insbesondere, wenn ihr der Charakter eines "elektronischen Informations- und Kommunikationsdienstes" fehlt.
da wage ich - angesichts der Schilderung zur App - nun widerum meine Zweifel anzusetzen.
Dem widerspreche ich nicht wirklich. Ich wollte nur klar gestellt haben, dass nicht jedes In-Verkehr-Bringen (Veröffentlichen) eines Produkts (Software inklusive) impressumspflichtig ist. In dieser Hinsicht sah ich deine Wortwahl zu sehr verallgemeinernd.
dedlfix.