Hallo,
ich bin kein Fotograf aber leidenschaftlicher Koch, was ich auch als Kunst ansehe. Insbesondere beim Anrichten ergeben sich ähnlcihe Möglichkeiten, wie beim gestalten eines Layouts im Medienbereich. So frage ich mal wie das mit Geschmacksmustern aussieht. Wenn ich mich im Netz umschaue (Beispiel) , dann scheint es nicht möglich, weil ich 1. Kein Fotograf bin und auch nicht sonderlich Wert auf die subjektive Anordnung von Schatte/Licht Effekten lege. Mir geht es eigentlich um die Komposition auf dem Teller.
Ab wann und wie kann ich es erreichen, dass diese Bilder der Speisen dennoch juristisch einen künstlerischen Wert darstellen?