Hans: kreative fotografische, künstlerische Gestaltungshöhe

Hallo,

ich bin kein Fotograf aber leidenschaftlicher Koch, was ich auch als Kunst ansehe. Insbesondere beim Anrichten ergeben sich ähnlcihe Möglichkeiten, wie beim gestalten eines Layouts im Medienbereich. So frage ich mal wie das mit Geschmacksmustern aussieht. Wenn ich mich im Netz umschaue (Beispiel) , dann scheint es nicht möglich, weil ich 1. Kein Fotograf bin und auch nicht sonderlich Wert auf die subjektive Anordnung von Schatte/Licht Effekten lege. Mir geht es eigentlich um die Komposition auf dem Teller.

Ab wann und wie kann ich es erreichen, dass diese Bilder der Speisen dennoch juristisch einen künstlerischen Wert darstellen?

  1. Ab wann und wie kann ich es erreichen, dass diese Bilder der Speisen dennoch juristisch einen künstlerischen Wert darstellen?

    Sobald du sie gemacht hast, IMO

    1. Ab wann und wie kann ich es erreichen, dass diese Bilder der Speisen dennoch juristisch einen künstlerischen Wert darstellen?

      Sobald du sie gemacht hast, IMO

      Ich glaube nicht, dass es so einfach ist: Urteil

      1. Ich glaube nicht, dass es so einfach ist: Urteil

        Wenn du glaubst, ein Bild von deinem Essen hat keine ausreichende Schöpfungshöhe um bei Missbrauch z.B. einklagbar zu sein, solltest du von einem Foto absehen.
        Ansonsten hat das Urteil mit deinem Anliegen IMO nix zu tun.

  2. Was möchtest du damit erreichen?
    Klingt für mich als wolltest du Bilder von einem Gericht erstellen, das andere nicht in ähnlicher Komposition nachkochen und fotografieren dürfen.

  3. Hallo!

    ich bin kein Fotograf aber leidenschaftlicher Koch, was ich auch als Kunst ansehe. Insbesondere beim Anrichten ergeben sich ähnlcihe Möglichkeiten, wie beim gestalten eines Layouts im Medienbereich.

    Und welche sollen das deiner Meinung nach sein? ;-)
    Auch wenn es vielen nicht gefällt, an einer Website ist weder Design, noch Layout geschützt.
    Lediglich die Inhalte (Texte, Bilder etc.) fallen in aller Regel unter das UrhG.

    So frage ich mal wie das mit Geschmacksmustern aussieht.

    Wie mit Äpfeln und Birnen ...!
    Ein "Geschmacksmuster" ist bspw. eine spezielle Flaschenform (z.B. Coca-Cola Flasche, Perrier u.ä.) - siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/

    Wenn ich mich im Netz umschaue (Beispiel) , dann scheint es nicht möglich, ...

    Was genau "scheint nicht möglich"?
    Ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden, was du eigentlich tun oder erreichen möchtetst?

    ... weil ich 1. Kein Fotograf bin und auch nicht sonderlich Wert auf die subjektive Anordnung von Schatte/Licht Effekten lege. Mir geht es eigentlich um die Komposition auf dem Teller.

    Du willst dir "die Komposition auf dem Teller" in irgendeiner Art & Weise "schützen" lassen?
    Das wird AFAIK nicht möglich sein.

    Ab wann und wie kann ich es erreichen, dass diese Bilder der Speisen dennoch juristisch einen künstlerischen Wert darstellen?

    Das Bild selber, sprich das Foto fällt mit ziemlicher Sicherheit unter das UrhG, weil es schon alleine aufgrund des "Arrangements" nicht als "simpler Schnappschuss" anzusehen sein dürfte.

    Aber wenn ich deine Intention(en) halbwegs richtig deute, geht es dir ja weniger um das Foto, als vielmehr um das, was darauf zu sehen ist. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich sehe da keine wirkliche Chance ...!

    Gruß Gunther

    1. Hi,

      Ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden, was du eigentlich tun oder erreichen möchtetst?

      dann geht's dir wie mir. Möchte er ...

      a) dass das Foto eines appetitlich angerichteten Essens auf dem Teller als Kunstwerk gilt? - Das sollte schon aufgrund des dafür nötigen Aufwands gegeben sein.
      b) die Art der Komposition als Konzept schützen, so dass später in Kochbüchern mal stehen könnte: "Arrangieren und servieren Sie nach Hans-Häfner-Art" (oder wie immer er heißt)? - Da könnte ich mir schon vorstellen, dass eine solche Bezeichnung sich etablieren kann; ob sie aber als Marke oder was auch immer schützenswert ist, kann ich nicht sagen.
      c) die Zubereitung an sich als Muster schützen lassen, wie etwa "Fürst-Pückler-Eis"?

      Da besteht also noch Klärungsbedarf.

      Ciao,
       Martin

      --
      Der Professor sitzt beim Essen in der Mensa. Ein Student setzt sich ihm unaufgefordert gegenüber.
      Professor: Seit wann essen denn Schwein und Adler an demselben Tisch?
      Student:   Na gut, dann flieg' ich eben zum nächsten Tisch.
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
      1. Hallo,

        a) dass das Foto eines appetitlich angerichteten Essens auf dem Teller als Kunstwerk gilt? - Das sollte schon aufgrund des dafür nötigen Aufwands gegeben sein.
        b) die Art der Komposition als Konzept schützen, so dass später in Kochbüchern mal stehen könnte: "Arrangieren und servieren Sie nach Hans-Häfner-Art" (oder wie immer er heißt)? - Da könnte ich mir schon vorstellen, dass eine solche Bezeichnung sich etablieren kann; ob sie aber als Marke oder was auch immer schützenswert ist, kann ich nicht sagen.
        c) die Zubereitung an sich als Muster schützen lassen, wie etwa "Fürst-Pückler-Eis"?

        Da besteht also noch Klärungsbedarf.

        a und daraus resultierend c.

        1. Hallo,

          a) dass das Foto eines appetitlich angerichteten Essens auf dem Teller als Kunstwerk gilt? - Das sollte schon aufgrund des dafür nötigen Aufwands gegeben sein.

          c) die Zubereitung an sich als Muster schützen lassen, wie etwa "Fürst-Pückler-Eis"?

          a und daraus resultierend c.

          Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe - C "resultiert" nie aus A oder umgekehrt, da kein (kausaler) Zusammenhang besteht.

          Und wie bereits erwähnt, dürfte C schwierig bis gar nicht zu erreichen sein.
          Davon mal abgesehen, welchen "Sinn" würde es machen, wenn die Anrichtung auf dem Teller "geschützt" werden könnte?

          Gruß Gunther

          1. Davon mal abgesehen, welchen "Sinn" würde es machen, wenn die Anrichtung auf dem Teller "geschützt" werden könnte?

            Ich frage mich eher welche Auswirkungen es haben würde. Dann könnte praktisch jedes Restaurant dicht machen.
            Auf andere Bereiche des Lebens umgelegt bedeutet das mit vielleicht leicher Übertreibung (aber wirklich nur leichter), dass so gut wie alles was man fotografiert schon alleine bzgl. der Anordnung geschützt sein kann. Wirtschaft ist also am Ende.
            Hoffen wir also dass zu banale Dinge nicht geschützt werden können.

          2. Tach!

            Davon mal abgesehen, welchen "Sinn" würde es machen, wenn die Anrichtung auf dem Teller "geschützt" werden könnte?

            Möglicherweise ist das wie bei Bekleidungsgegenständen. Ich las neulich einen Artikel, da hatte jemand einen bekannten Schuh nachgebaut, allerdings in fairer Produktionsweise und noch dazu (wenn auch nur geringfügig) preiswerter. Die meiner Meinung nach markantesten beiden Abschnitte dazu stehen am Anfang der zweiten Seite. (Wegen des Leistungsschutzrechts sehe ich von einem Zitat ab.) So ähnlich wird das auch mit Essen funktionieren, stelle ich mir vor.

            dedlfix.

            1. Mal abgesehen davon, dass der Link mit dem Problem hier IMO gar nix zu tun hat, ist es ein Unterschied, ein Produkt zu schützen oder eine Anordnung von (Lebensmittel-)Produkten auf einem Teller.

              Ein Produkt zu kopieren ist grundsätzlich mal verboten, wenn nicht ausdrücklich erlaubt.

              Wenn ich jetzt ein Essen genauso anrichte wie der OP, kann er mir gar nichts, weils nicht schützensfähig ist.

              Der nächste kommt dann und lässt sich die Wäsche in der Waschmaschine schützen und schon darf niemand mehr Wäsche waschen? Für einen halbwegs rational denkenden Mansch dürfte klar sein, sowas ist nicht möglich.

              1. Für einen halbwegs rational denkenden Mansch dürfte klar sein, sowas ist nicht möglich.

                Hier stellt sich jetzt nur die Frage ob wir bei Themen wie patentierbarkeit usw. tatsächlich mit solchen zu tun haben...

                1. Für einen halbwegs rational denkenden Mansch dürfte klar sein, sowas ist nicht möglich.
                  Hier stellt sich jetzt nur die Frage ob wir bei Themen wie patentierbarkeit usw. tatsächlich mit solchen zu tun haben...

                  Erfahrungsgemäss zum grossen Teil ja. Allerdings bin ich als Einzelperson keine Referenz und hatte mitm Patentamt auch nur in Bezug auf Markenrechte zu tun.

                  Klar gibt es ausreisser, ist mir zwar noch nicht untergekommen, aber bei den Patenten fürs Design von iPad und iPhone  geh ich davon aus, der zuständige Patentmensch wurde entweder geschmiert oder hat nen IQ wie 2m Feldweg.

                  Trotzdem geh ich davon aus, ein Shcutz wie vom OP geschützt ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein Schneeschauer heute Nacht vor meiner Haustür ;)