Matthias Apsel: Urheberrechtsverletzungen

Om nah hoo pez nyeetz, alle!

Die Macher von http://digitrendmarketing.com/webcss/ sammeln fleißig Inhalte und kopieren sie auf ihre mit Werbung zugepflasterte Seite. Unter anderem sind auch viele Artikel aus unserem Blog dort erschienen. Auf eine freundliche Mail hat der Inhaber dieser Seite (http://www.whois.com/whois/digitrendmarketing.com) bisher nicht reagiert. Die Urheberrechte liegen mMn bei den Autoren. Man sollte sich überlegen, wie man damit umgeht.

=== schnipp ===

Sehr geehrter Herr ...,

Sie haben mehrere Artikel vollständig aus dem SELFHTML-Blog übernommen. Als Beispiel sei hier lediglich http://blog.selfhtml.org/2013/10/23/usability-engineering-oder-anwenderzentrierte-software-entwicklung/ genannt, was sich bei Ihnen unter http://digitrendmarketing.com/webcss/usability-engineering-oder-anwenderzentrierte-software-entwicklung/ wortwörtlich wiederfindet.

Der Link zum Originalartikel ist zudem keineswegs als Quellenangabe erkennbar. Die Inhalte des SELFHTML-Blogs unterliegen keiner CC-BY-Lizenz.

Ich fordere Sie auf, die Artikel aus dem SELFHTML-Blog umgehend von Ihrer Seite  http://digitrendmarketing.com/webcss/ zu entfernen.

Freundliche Grüße

Matthias Apsel
SELFHTML e.V.

=== schnapp ===

Matthias

--
Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen xi und Xiberg.

  1. Hi,

    Die Macher von http://digitrendmarketing.com/webcss/ sammeln fleißig Inhalte und kopieren sie auf ihre mit Werbung zugepflasterte Seite.

    natürlich ging mir im ersten Augenblick das Messer im Sack auf. Doch dann fiel mir ein Zeitungsbericht (über diese Veranstaltung) ein, den ich gerade heute morgen las.

    Überschrift: Seid nett zueinander.
    Bildunterschrift: Sie sollten nie versuchen, aus einer Emotion heraus einen Konflikt zu lösen.

    Beides möchte ich nicht für mich in Anspruch nehmen. :-) Doch vor einer eventuellen Eskalation zwei Fragen stellen:

    1. Worin liegt der Schaden für SELFHTML?
    2. Gibt es bei einer Gegenwehr wirklich etwas zu gewinnen oder ist die Gefahr eines (Ansehens-)Verlustes nicht größer?

    Ich habe nichts gegen eine große (juristische oder physikalische) Keule einzuwenden, doch sollte deren Einsatz im Voraus von allen Seiten beleuchtet werden.

    Ciao, Performer

    1. Hallo,

      Überschrift: Seid nett zueinander.
      Bildunterschrift: Sie sollten nie versuchen, aus einer Emotion heraus einen Konflikt zu lösen.

      das würde ich sofort mit unterschreiben.

      1. Worin liegt der Schaden für SELFHTML?

      Man muss schon sehr um die Ecke denken, um da einen Schaden zu sehen. Trotzdem: Was dieser Herr Pabst da tut, ist nicht in Ordnung. Wenn er schon einfach Artikel kopiert, dann bitte wenigstens mit Quellenangabe. Das wäre das Mindeste, was ich in diesem Fall einfordern würde.

      1. Gibt es bei einer Gegenwehr wirklich etwas zu gewinnen oder ist die Gefahr eines (Ansehens-)Verlustes nicht größer?

      Das kann niemand wissen. Aber man sollte zumindest versuchen, den Stänkerer wachzurütteln. Wenn er der Aufforderung nachkommt, gut. Wenn nicht ...

      Ich habe nichts gegen eine große (juristische oder physikalische) Keule einzuwenden, doch sollte deren Einsatz im Voraus von allen Seiten beleuchtet werden.

      Das Problem bei solchen Dingen: Man kann die Keule schwingen und hoffen, dass man den anderen damit einschüchtert. Aber was, wenn nicht? Wenn man nicht bereit ist, nötigenfalls auch zuzuschlagen, macht man sich lächerlich. Das ist aber die Crux bei allen Drohgebärden. Insofern finde ich es gut, dass Matthias zunächst nur "auffordert", aber keine Konsequenzen androht, die er vielleicht nicht wirklich durchsetzen will.
      *Wenn* sich der Konflikt zuspitzt, kann man immer noch über weitere Maßnahmen nachdenken.

      So long,
       Martin

      --
      Ich verdanke meinen Eltern so viel - besonders meiner Mutter und meinem Vater.
        (Dakota Fanning, US-Nachwuchsschauspielerin)
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
    2. @@Performer:

      nuqneH

      Überschrift: Seid nett zueinander.

      Wenn jemand aus fremder Leistung eigenes Kapital schlagen möchte, ist das schonmal nicht nett.

      Ich gehe davon aus, dass der Betreiber der Website das vorsätzlich tut.

      In dem Fall muss man nicht lange mit Bitten herumeiern, sondern könnte sofort rechtliche Schritte einzuleiten, sei es über einen Anwalt oder über Strafanzeige bei der Polizei.

      Bildunterschrift: Sie sollten nie versuchen, aus einer Emotion heraus einen Konflikt zu lösen.

      Eben. Wenn man Anwalt bzw. Polizei/Staatsanwalt ihre Arbeit tun lässt, dann tun sie das professionell, nicht emotionsgetrieben. Und man selbst kann sich auch entspannt zurücklehnen.

      Qapla'

      --
      „Talente finden Lösungen, Genies entdecken Probleme.“ (Hans Krailsheimer)
      1. Worin liegt der Schaden für SELFHTML?

      Darin dass eine andere Seite Inhalte kopiert, von denen keiner die Quellenangabe liest.
      Das ist die übliche Frage auch beim Kopieren von Musik. Wo liegt der Schaden wenn ich mir Musik kopiere die ich mir sonst eh nicht gekauft hätte. Darf man halt nicht.

      1. Gibt es bei einer Gegenwehr wirklich etwas zu gewinnen oder ist die Gefahr eines (Ansehens-)Verlustes nicht größer?

      Die Seite ist absolut scheiße gemacht. Ohne JS sieht die Einstiegsseite total kaputt aus. Sowas auf einer Seite die mit CSS zu tun haben will ist ein Witz. Da ist schon deshalb ein ziemlicher Schaden da, wenn von so einem Pfusch auf Selfhtml verwiesen wird.

      1. Worin liegt der Schaden für SELFHTML?

      Ist das dein Ernst?
      Stell dir vor, du schreibst ein Buch und dann kommt ein Verlag,druckt es,verkauft es und steckt das Geld ein.
      Fragst du dich dann auch, wo der Schaden für dich ist?

  2. Meine Herren,

    Die Macher von http://digitrendmarketing.com/webcss/ sammeln fleißig Inhalte und kopieren sie auf ihre mit Werbung zugepflasterte Seite. Unter anderem sind auch viele Artikel aus unserem Blog dort erschienen. Auf eine freundliche Mail hat der Inhaber dieser Seite (http://www.whois.com/whois/digitrendmarketing.com) bisher nicht reagiert. Die Urheberrechte liegen mMn bei den Autoren. Man sollte sich überlegen, wie man damit umgeht.

    Wie lange ist es her, dass du die Mail verschickt hast?
    Aus meiner Perspektive ist das Verhalten des Homepage-Betreibers auch untragbar und würde auch rechtliche Schritte (Unterlassungsklage?) in Erwägung ziehen. Im besten Fall lösen wir das Problem natürlich auf friedliche Weise und drohen nicht gleich mit einem Anwalt. Ich werde Montag versuchen den Betreiber zunächst telefonisch zu erreichen und ihn nochmals ausdrücklich darum bitten, diese Methodik zu unterlassen. Fragen und Namensnennung ist imho. das Minimum an Anstand, das man in solchen Situationen hervorzubringen hat.

    Sollte das nichts nützen, ist die nächste Frage, wie wir einen solchen Konflikt koordinieren. D.h. wer würde sich bei einem möglichen Prozess beteiligen, wer tritt als Nebenkläger auf, wer als Hauptkläger und in welcher Höhe würde man eine Schadensersatzforderung beziffern. Ich für meinen Teil verfolge kein finanzielles Interesse in der Angelegenheit, sondern bin lediglich daran interessiert, dass mein Artikel aus einem solch unseriösen Internet-Auftritt verschwindet.

    1. Om nah hoo pez nyeetz, 1UnitedPower!

      Wie lange ist es her, dass du die Mail verschickt hast?

      Noch nicht so lange. 6.11. Was mich dabei ärgert, ist, dass

      • keine Reaktion erfogt
      • auch danach noch Artikel aus dem Blog kopiert wurden.

      Matthias

      --
      Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Alte und Alternative.

      1. Hallo,

        Wie lange ist es her, dass du die Mail verschickt hast?
        Noch nicht so lange. 6.11. Was mich dabei ärgert, ist, dass

        • keine Reaktion erfogt
        • auch danach noch Artikel aus dem Blog kopiert wurden.

        also kann man spätestens seit diesem Zeitpunkt nicht mehr von Naivität und gespielter Unwissenheit ausgehen, sondern muss kriminelle Absicht unterstellen.

        Dann wäre bei mir aber auch ganz klar die Schwelle überschritten, bis zu der ich noch großzügig gewesen wäre. Oder um das Motiv von gestern nochmal aufzugreifen: Jetzt muss die Keule auch mal empfindliche Teile treffen. Du hast ja schon ausgeholt.

        Good luck,
         Martin

        --
        "Drogen machen gleichgültig."
         - "Na und? Mir doch egal."
        Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
        1. Ist die Sache nicht irgendwie scheinheilig?

          Man veröffentlicht unter einer Lizenz die auch die kommerzielle Benutzung erlaubt.
          Beschwert sich aber wenn es einer macht.

          Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE)

          Sie dürfen:

          Teilen — den Inhalt kopieren, verbreiten und zugänglich machen
          Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
          den Inhalt kommerziell nutzen ...

          1. Om nah hoo pez nyeetz, Kay!

            Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE)

            Das betrifft lediglich die sematische Versionsnummerierung.

            Matthias

            --
            Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Spinne und Spinner.

          2. Hallo,

            Ist die Sache nicht irgendwie scheinheilig?

            IMO nicht.

            Man veröffentlicht unter einer Lizenz die auch die kommerzielle Benutzung erlaubt.
            Beschwert sich aber wenn es einer macht.

            Nur wenn derjenige sich nicht an die Regeln hält.

            Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE)

            Sie dürfen:
            Teilen — den Inhalt kopieren, verbreiten und zugänglich machen
            Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
            den Inhalt kommerziell nutzen ...

            Ja. Direkt drunter steht aber auch:

            Unter den folgenden Bedingungen:

            Namensnennung - Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

            Und ich sehe es hier ähnlich wie Encoder: Ein pauschal gesetzter Link auf das SELFHTML-Blog ist keine Quellenangabe. Allerdings muss SELFHTML sich hier auch den Vorwurf gefallen lassen, dass nirgends eine "vom Autor/Rechteinhaber festgelegte Weise" speifiziert wird - oder habe ich was übersehen?

            Unabhängig davon sollte ein anständiger Nutzer, auch wenn er das Fehlen einer solchen Festlegung schlau ausgenutzt hat, spätestens auf die Beschwerde reagieren. Das Mindeste, was ich erwarten würde, wäre ein Einlenken: "Na gut, wie hätten Sie's denn gern?"

            So long,
             Martin

            --
            Nein, es ist nicht wahr, dass bei der Post Beamte schneller befördert werden als Pakete.
            Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
            1. Hi,

              Ist die Sache nicht irgendwie scheinheilig?

              IMO nicht.

              Man veröffentlicht unter einer Lizenz die auch die kommerzielle Benutzung erlaubt.
              Beschwert sich aber wenn es einer macht.

              Nur wenn derjenige sich nicht an die Regeln hält.

              Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE)

              Genau solche Fallstricke habe ich befürchtet. Womöglich reicht es gar nicht für einen juristischen Hebel.

              Was die Lizenz anbelangt: Warum muss man eigentlich jemand das Recht einräumen, einen kompletten Artikel auf seine Website zu kopieren? Da gammeln dann Inhalte vor sich hin, die am Original-Ort, speziell im Wiki, längst aktualisiert wurden.

              Ich würde das Wissen im Self-Raum zusammenhalten (also keine Kopiererlaubnis, lasse mich diesbezüglich aber gerne korrigieren). Auch die vielen Grafiken von mir habe ich für SELFHTML gestaltet, nicht für x-beliebige Trittbrettfahrer. Ich denke, wir müssen als erstes unseren rechtlichen Standpunkt klären, bevor wir jemand angehen können.

              Ciao, Performer

            2. Om nah hoo pez nyeetz, Der Martin!

              Namensnennung - Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
              … Allerdings muss SELFHTML sich hier auch den Vorwurf gefallen lassen, dass nirgends eine "vom Autor/Rechteinhaber festgelegte Weise" speifiziert wird - oder habe ich was übersehen?

              kein Grund zum Speien ;-) So siehts jetzt im Wiki aus: Lizenzvereinbarungen

              Matthias

              --
              Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Ata und Atari.

              1. Hallo Matthias,

                … Allerdings muss SELFHTML sich hier auch den Vorwurf gefallen lassen, dass nirgends eine "vom Autor/Rechteinhaber festgelegte Weise" speifiziert wird - oder habe ich was übersehen?
                kein Grund zum Speien ;-)

                Izmir übel ... *g*

                So siehts jetzt im Wiki aus: Lizenzvereinbarungen

                Wow. Da kann man nun wirklich nicht mehr meckern, es gäbe keine klaren Angaben! Fast schon zuviel. Wer liest das alles? - Das soll kein wirklicher Vorwurf sein; die AGB der meisten Unternehmen sind ebenfalls so umfangreich, dass kaum jemand sie komplett lesen wird (vielleicht spekulieren manche Unternehmen genau darauf). Allerdings bin ich in solchen Fällen eher ein Anhänger der Devise: In der Kürze liegt die Würze.

                So long,
                 Martin

                --
                Einer aktuellen Erhebung zufolge sind zehn von neun Ehefrauen eifersüchtig auf ihren Mann.
                Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
              2. kein Grund zum Speien ;-) So siehts jetzt im Wiki aus: Lizenzvereinbarungen

                Wie sieht das eigentlich jetzt aus, muss jemand, der Artikel übernommen hat, sich nach den neuen Lizenzvereinbarungen richten oder sind für bereits bestehende "Kopien" die alten relevant?
                Ich denke ja, jemand der Artikel übernimmt muss nicht pausenlos prüfen ob sich was an der Lizenz geändert hat, weil er ja unter einer anderen Lizenz "gekauft" hat.

                1. Moin!

                  Wie sieht das eigentlich jetzt aus, muss jemand, der Artikel übernommen hat, sich nach den neuen Lizenzvereinbarungen richten oder sind für bereits bestehende "Kopien" die alten relevant?
                  Ich denke ja, jemand der Artikel übernimmt muss nicht pausenlos prüfen ob sich was an der Lizenz geändert hat, weil er ja unter einer anderen Lizenz "gekauft" hat.

                  Die Lizenz für das Wiki ist ja irrelevant für das Blog. Und an der Wiki-Lizenz hat sich grundsätzlich auch nichts geändert (aber ja, man sollte darauf vertrauen können, dass die zum Zeitpunkt der Nutzung = Kopie geltende Lizenz dauerhaft für diesen Vorgang gilt).

                  - Sven Rautenberg

          3. Ist die Sache nicht irgendwie scheinheilig?

            Man veröffentlicht unter einer Lizenz die auch die kommerzielle Benutzung erlaubt.
            Beschwert sich aber wenn es einer macht.

            Ich lese:

                1 Weiterverwendung der Inhalte im SELFHTML-Wiki  
                    1.1 Beachten Sie  
                2 Bearbeiten von Inhalten im SELFHTML-Wiki  
                    2.1 Erläuterungen  
                    2.2 Import von Fremdinhalten in das Wiki  
                    2.3 Separate Nutzung Ihrer eigenen Inhalte  
            
            

            Das trifft also erkennbar NICHT auch den Blog zu.

            Zum Blog steht nichts. Allerdings. Naja. Da scheint die Beschwerde wenngleich juristisch nicht unberechtigt, so aber durchaus merkwürdig.
            Allerdings gibts zwischen Blog und Wiki auch den Unterschied, dass das WIKI "user generated content" enthält, der Blog aber von Vereinsmitgliedern geführt wird.

            Selbst dann, wenn er sich auf die (nicht für den Blog) gewährte Lizenz beruft ist der Weiterverbreiter außerdem in der Pflicht:

            http://wiki.selfhtml.org/wiki/SELFHTML-Wiki/Lizenzvereinbarungen

            Zu den folgenden Bedingungen:

            Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.  
              
            Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den  
            lizenzierten Inhalt bearbeiten, abwandeln oder in anderer Weise erkennbar  
            als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu  
            entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen  
            weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch, vergleichbar oder  
            kompatibel sind.  
            
            

            Darum hat er sich gekümmert. Da kann er also nicht behaupten, dass er irgendwie geprüft hat ob er berechtigt ist, ob es eine Lizenz gibt. Und genau das wird ihm jedes Gericht ankreiden.

            Jörg Reinholz

            1. Om nah hoo pez nyeetz, Jörg Reinholz!

              zutreffend ist aber mMn. auch: http://de.selfhtml.org/editorial/copyright.htm, denn es geht nicht daraus hervor, dass es sich ausschließlich um die Dokumentation handelt.

              Ausdrücklich nicht erlaubt sind:  
                
                *  Das Einbinden von Fremdwerbung  
                
              ...  
              
              

              Meine Aufgabe ist es wohl jetzt, das entsprechende Copyright-Dokument für das Blog anzupassen und dort zu veröffentlichen.

              Matthias

              --
              Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Boll und Bollerwagen.

              1. Moin!

                http://de.selfhtml.org/editorial/copyright.htm

                Zitat:

                und wird bei Entdecken zunächst durch die SELFHTML-Redaktion abgemahnt (kostenlos). Sollte das nichts bewirken, wird anwaltlich abgemahnt (kostenpflichtig).

                Oi! Oi! Dazu gabs erst "neulich" ein Gerichtsurteil. Das Gericht hat nachvollziehbar die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine anwaltliche Abmahnung verneint.

                Grund: Nach der eigenen Abmahnung war die anwaltliche Abmahung unnötig, mutwillig und nutzlos wodurch die Erstattungsfähigkeit als notwendige Handlung zur Schadensbegrenzung nach §1004 BGB nicht mehr gegeben sei.

                (Sinngemäße Wiedergabe, ich war auch nicht beteiligt.)

                Jörg Reinholz

                1. Om nah hoo pez nyeetz, Jörg Reinholz!

                  http://de.selfhtml.org/editorial/copyright.htm

                  http://blog.selfhtml.org/kontakt/ So siehts jetzt im Blog aus. Was meinst du dazu?

                  Matthias

                  --
                  Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Quark und Quarks.

                  1. Om nah hoo pez nyeetz, Jörg Reinholz!

                    http://de.selfhtml.org/editorial/copyright.htm

                    Da sollte noch mal jemand ran. Weil die Betroffenen sonst denken, das es erst ernst wird, nachdem ein Anwalt abmahnte (mit den Folgen aus § 93 ZPO).

                    http://blog.selfhtml.org/kontakt/ So siehts jetzt im Blog aus. Was meinst du dazu?

                    Ich würde das so zu lassen.

                    Jörg Reinholz

                    1. Om nah hoo pez nyeetz, Jörg Reinholz!

                      http://de.selfhtml.org/editorial/copyright.htm

                      Da sollte noch mal jemand ran. Weil die Betroffenen sonst denken, das es erst ernst wird, nachdem ein Anwalt abmahnte (mit den Folgen aus § 93 ZPO).

                      Das ist imho obsolet, weil die Inhalte ja schon im Wiki sind und damit jeder sagen kann, er hätte die Inhalte von dort.

                      Matthias

                      --
                      Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Gummi und Gummibärchen.

    2. Meine Herren,

      Ich werde Montag versuchen den Betreiber zunächst telefonisch zu erreichen und ihn nochmals ausdrücklich darum bitten, diese Methodik zu unterlassen.

      Da hat leider niemand abgehoben.

  3. Ich sehe hier http://digitrendmarketing.com/webcss/html5-serie-neue-elemente-fur-die-seitenstruktur/ z.B. eine Quellangebe wenn auch nicht richtig formuliert aber sie ist da. Von daher alles ok in meinen Augen.

    1. Ich seh da keine Quellangabe. Es ist ein Link auf einen Blog, ohne weitere Angaben.
      Und ich sehe ein Beispiel dem man ansieht dass es von Selfhtml übernommen ist. Quellangabe würde ich das nicht nennen.

      Außerdem macht die Angabe einer Quelle das kopieren nicht besser. Wenn ich Informationen einer Seite übernehme, machts die Angabe "gestohlen von ..." auch nicht legal.

  4. Lieber Matthias Apsel,

    Der Link zum Originalartikel ist zudem keineswegs als Quellenangabe erkennbar. [...]
    http://digitrendmarketing.com/webcss/usability-engineering-oder-anwenderzentrierte-software-entwicklung/

    dort finde ich unter der Überschrift "Quellenverzeichnis" einen Link zum SELFHTML-Blog, der auf den original-Artikel verweist. War der zur Zeit Deines Postings noch nicht vorhanden?

    In meinen Augen löst das nicht das ursächliche Problem, warum die Inhalte 1:1 auf einer anderen Seite gespiegelt werden sollten. Da geht es offensichtlich nur um Werbeeinnahmen. Dass hier keine Erlaubnis eingeholt wurde, ist meiner Meinung nach rechtlich nicht in Ordnung.

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    --
    ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:| n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
    1. Om nah hoo pez nyeetz, Felix Riesterer!

      Der Link zum Originalartikel ist zudem keineswegs als Quellenangabe erkennbar. [...]
      http://digitrendmarketing.com/webcss/usability-engineering-oder-anwenderzentrierte-software-entwicklung/

      dort finde ich unter der Überschrift "Quellenverzeichnis" einen Link zum SELFHTML-Blog, der auf den original-Artikel verweist. War der zur Zeit Deines Postings noch nicht vorhanden?

      Das Quellenverzeichnis gehört in diesem Fall zum Originalartikel. Lediglich unterhalb aller Artikel ist ein Link mit dem Text SELFHTML-Blog, der auf die Originalartikel verweist.

      Matthias

      --
      Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Rind und Rindenmulch.

      1. Lieber Matthias Apsel,

        Das Quellenverzeichnis gehört in diesem Fall zum Originalartikel.

        absolut richtig. Das war mir bereits klar.

        Lediglich unterhalb aller Artikel ist ein Link mit dem Text SELFHTML-Blog, der auf die Originalartikel verweist.

        Und der unbedarfte Leser versteht den als zum Quellenverzeichnis zugehörig, was ja durchaus einen (wenn auch zugegeben sehr widersinningen) Sinn hat, schließlich ist der Originalartikel auch eine "Quelle"...

        Ich teile Deine Entrüstung ebenso wie die Ansicht, dass hier gegen geltendes Urheberrecht verstoßen wurde. Diese Seite ist eine übliche Trittbrettfahrerei mit Werbeeinnahmen als alleiniges Ziel. Der übliche Dreck im Internet eben.

        Liebe Grüße,

        Felix Riesterer.

        --
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        1. Om nah hoo pez nyeetz, Felix Riesterer!

          Lediglich unterhalb aller Artikel ist ein Link mit dem Text SELFHTML-Blog, der auf die Originalartikel verweist.

          Und der unbedarfte Leser versteht den als zum Quellenverzeichnis zugehörig,

          Bei den anderen Artikeln gibt es aber keine Überschrift "Quellenverzeichnis"

          Matthias

          --
          Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen digital und Digitalis.

  5. Man sollte sich überlegen, wie man damit umgeht.

    Die Sache ist ganz einfach. Du hast bereits den ersten Schritt gemacht, somit ist jeder weitere Schritt vorgegeben. Du musst jetzt konsequent gegen den Seitenbetreiber vorgehen.

    Die Überlegung hast du allen anderen abgenommen, ob du dazu berechtigt bist, weiss ich nicht.
    In jedem Fall machst du, wenn keine weiteren Reaktionen erfolgen,den ganzen Verein lächerlich.

    Also glüh schonmal den Anwalt vor, denn den wirst du für die nächsten Schritte brauchen.

    Wenn du natürlich nichts weiter unternimmst, stellst du damit einen Freibrief für alle Kopierer aus,denn selbst wenn du gegen einzelne vorgehst, kann ein Gerichtdie Tatsache, dass du nicht gegen alle vorgehst, durchaus ins Urteil einfliessen lassen.

    Kurz: Deine Frage ist Überflüssig, da du die Entscheidung bereits für alle getroffen hast, bevor du die Mail geschickt hast.

  6. Ich bin mal gespannt, ob die Ausrede "Ich habe ja nur zitiert" kommt?
    Es soll ja Leute geben, die verstehen unter Zitieren copy and paste.

  7. Einleitend: Verbindliche Rechtsberatung gibt es nur vom Anwalt. Ich äußere meine Meinung, die so zutreffend sein kann wie das, was manche Anwälte vor Gericht vortragen ...

    Die Macher von http://digitrendmarketing.com/webcss/ sammeln fleißig Inhalte und kopieren sie auf ihre mit Werbung zugepflasterte Seite.

    Die Rechtslage scheint ziemlich eindeutig.

    Der Herr Jean Pabst aus Halstenbek sollte sich also nicht wundern wenn er per Brief, Fax oder Email (keine Formvorschrift!) eine Abmahnung wie z.B. die folgende erhält:

    -----------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr Jean Pabst,

    gemäß gefestigter deutscher Rechtsprechung sind Sie als Inhaber und Admin C der Domain "DIGITRENDMARKETING.COM" Ansprechpartner in allen Rechtsfragen. Dies gilt ebenso hinsichtlich der Störerhaftung, insbesondere Urheberrechtsverletzungen.

    ---
    Alternative 1:

    Auf der Webseite http://digitrendmarketing.com/webcss/usability-engineering-oder-anwenderzentrierte-software-entwicklung/ verbreiten Sie, ohne dass Sie eine Erlaubnis meiner Person als Urheber besitzen, einen Artikel, an welchen ich als Autor die Urheberrechte habe.

    ---
    Alternative 2:

    Ich vertrete als Vorstand ordnungsgemäß den Verein SELFHTML e.V.

    Auf der Webseite http://digitrendmarketing.com/webcss/usability-engineering-oder-anwenderzentrierte-software-entwicklung/ verbreiten Sie, ohne dass Sie eine Erlaubnis des Vereines SELFHTML e.V., einen Artikel, an welchem der Verein SELFHTML e.V. die Verbreitungsrechte durch Abtretung ordungsgemäß erworben hat. Der Verein SELFHTML e.V. hat hierbei vom Autor auch das Recht und die Pflicht, eine unrechtmäßige Weiterverbreitung zu verfolgen, übernommen und ist hierdurch ordnungsgemäß bevollmächtigt.
    ---

    Es handelt sich bei dem Verhalten um eine strafbare Urheberrechtsverletzung gemäß § 106 UrhG. Sie haften aus §§ 823, 1004 BGB auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz.

    Sie haben die weitere Verbreitung des gegenständlichen Artikels unverzüglich zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben in welcher Sie bei einem Vertragsstrafeversprechen von [€ 1000] für jeden Fall der Übertretung erklären, dass Sie auf eine vollständige oder nicht durch das Zitatrecht gedeckte, teilweise Wiedergabe des Artikels künftig unterlassen. Diese Unterlassungserklärung muss die Verantwortung für das Handeln von Geschäftsgehilfen einschließen und darf den Fortsetzungszusammenhang nicht ausschließen.

    Für den Eingang der Unterlassungserklärung habe ich den [now()+4d] 12:00 Uhr hier vorliegend vorgesehen.

    Sollte die Unterlassungerklärung nicht bis zu diesem Ultimatum hier urschriftlich vorliegen und sollte die Urheberrechtsverletzung nicht bis zum [now()+2d] 12:00 Uhr beseitigt sein, so werde ich nicht zögern [im Auftrag des Vereins SELFHTML e.V.] Klage zu erheben.

    Für die Prüfung und Ermittlung eines Schadensersatzanspruches haben Sie mir mitzuteilen, wie oft der von Ihnen rechtswidrig verbreitete Artikel abgerufen wurde, welche Einnahmen Sie daraus hatten und ob Sie diesen auch in weiteren Webauftritten oder sonstige Weise verbreiten. Falls Letztgenanntes der Fall ist, dann unter Angabe der Auflagenzahlen, Abrufe und Umsätze.

    Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen im Fall der Verweigerung (auch durch Schweigen) hohe Kosten entstehen werden.

    [Falls von einem Anwalt: Ich bin ordnungsgemäß bevollmächtigt. Selbstverständlich haben Sie (gemäß §823 BGB) auch die Kosten für meine Inanspruchnahme zu zahlen. Ich erlaube mir deshalb, Ihnen eine Rechnung über [$IrreGroßeZahl] € beizufügen.]

    Für [die Zahlung der Gebühren und] der Umsatz sowie Abrufzahlen setze ich Ihnen eine Frist bis zum [now()+10d]. Ansonsten werde ich auch hier die Klage voraussichtlich erheben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Foo Bar, [Rechtsanwalt|Vereinsvorstand|Autor]
    Ort, am [now()]

    -----------------------------------------------------

    Ich denke mal, ein Anwalt würde das nicht so sehr viel anders formulieren, denn obige "Literatur" ist ein "Klassiker". Freilich haftet der und der würde auch eine verbindliche Rechtsberatung gewähren, was mir gar nicht möglich ist, da ich auch die Umstände des Einzelfalls gar nicht kenne.

    Man sollte übrigens in dem, was Juristen "Lebenswirklichkeit" nennen und von deren beruflicher Gedankenwelt also deutlich abtrennen,  immer bedenken, wie man auf ein solches Schreiben selbst regieren würde.

    Jörg Reinholz

    1. Hallo,

      Für [die Zahlung der Gebühren und] der Umsatz sowie Abrufzahlen setze ich Ihnen eine Frist bis zum [now()+10d]. Ansonsten werde ich auch hier die Klage voraussichtlich erheben.

      an diesem Klammerkonstrukt sollte nochmal gefeilt werden, sowohl mit als auch ohne geklammertem Text wird da kein deutscher Satz draus...

      Gruß
      Kalk

      1. Hallo,

        Für [die Zahlung der Gebühren und] der Umsatz sowie Abrufzahlen setze ich Ihnen eine Frist bis zum [now()+10d]. Ansonsten werde ich auch hier die Klage voraussichtlich erheben.

        an diesem Klammerkonstrukt sollte nochmal gefeilt werden, sowohl mit als auch ohne geklammertem Text wird da kein deutscher Satz draus...

        Kannst Du haben:

        Für [die Zahlung der Gebühren und] die Übersendung der Umsatz- sowie Abrufzahlen setze ich Ihnen eine Frist bis zum [now()+10d]. Ansonsten werde ich auch hier die Klage voraussichtlich erheben.

  8. Om nah hoo pez nyeetz, alle!

    Die Macher von http://digitrendmarketing.com/webcss/ sammeln fleißig Inhalte und kopieren sie auf ihre mit Werbung zugepflasterte Seite. Unter anderem sind auch viele Artikel aus unserem Blog dort erschienen. Auf eine freundliche Mail hat der Inhaber dieser Seite (http://www.whois.com/whois/digitrendmarketing.com) bisher nicht reagiert. Die Urheberrechte liegen mMn bei den Autoren. Man sollte sich überlegen, wie man damit umgeht.

    Mal aus meinem (bescheidenen) Kenntnisstand:
    Das Urheberrecht an Texten liegt beim jeweiligen Autor - richtig!
    Dieser kann anderen (natürlichen und juristischen) Personen ein sog. Nutzungsrecht an seinem Werk einräumen.

    Nach Deutschem Recht ist übrigens keine "besondere Kennzeichnung" erforderlich. Texte und Bilder unterliegen automatisch dem UrhG.

    Insofern kann nach meiner Kenntnis der Rechtslage also nicht der Verein SELFHTML e.V. rechtlich tätig werden, sondern nur der jeweilige Rechteinhaber, sprich der jeweilige Autor des Artikels.

    Welche Schritte man unternimmt, sollte doch hier hierlänglich bekannt sein ...!
    Anwalt beauftragen und der schickt eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung.
    Erst wenn auf diese keine Reaktion, oder ein Widerspruch erfolgt, muss man wohl oder übel den Klageweg beschreiten, um sein Recht durchzusetzen.

    Das erscheint mir in diesem Fall auch recht "vielversprechend", da der Betreiber der Seite ja offenbar auch in Deutschland gemeldet ist und somit auch Deutschem Recht unterliegt.

    Aber wohl gemerkt ..., ich bin kein Jurist!
    Meine hier wiedergegebenen Aussagen sind meine persönliche Meinung.

    Gruß Gunther

  9. Hallo Matthias!

    Jetzt habe ich seit Deinem ersten Posting zu diesem Thema soeben zum 3. Mal auf diese Seite geschaut und was da (offensichtlich seit ganz kurzer Zeit) online zu finden ist, stellt ja _alles_ in den Schatten.

    Am 25. Dezember 2012 ist im Selfhtml BLOG ein von Dir verfasster Weihnachtsbrief erschienen. Und ebendieser findet sich 1:1 seit heute auch auf digitrendmarketing.com. Selbstverständlich auch "in Deinem Namen"!!

    Also langsam geht das wirklich zu weit...

    Mit lieben Grüßen

    Melvin Cowznofski

    --

    Melvin Cowznofski
    What – me worry?