Jörg Reinholz: Urheberrechtsverletzungen

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Moin!

http://de.selfhtml.org/editorial/copyright.htm

Zitat:

und wird bei Entdecken zunächst durch die SELFHTML-Redaktion abgemahnt (kostenlos). Sollte das nichts bewirken, wird anwaltlich abgemahnt (kostenpflichtig).

Oi! Oi! Dazu gabs erst "neulich" ein Gerichtsurteil. Das Gericht hat nachvollziehbar die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine anwaltliche Abmahnung verneint.

Grund: Nach der eigenen Abmahnung war die anwaltliche Abmahung unnötig, mutwillig und nutzlos wodurch die Erstattungsfähigkeit als notwendige Handlung zur Schadensbegrenzung nach §1004 BGB nicht mehr gegeben sei.

(Sinngemäße Wiedergabe, ich war auch nicht beteiligt.)

Jörg Reinholz