Hael: Neue Pflichtangabe bei Gutschriften

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Hi,

Die nachfolgend dargestellten Änderungen treten am 30.6.2013 (=Tag nach der Verkündung des AmtshilfeRLUmsG im Bundesgesetzblatt) in Kraft. Sie sind damit erstmals auf Umsätze anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 UStG).

Neue Pflichtangabe bei Gutschriften

Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, die vom Empfänger einer Leistung (oder einem Dritten, den der Empfänger beauftragt hat) ausgestellt wird. Gutschriften kommen häufig dann zum Einsatz, wenn es für den Leistungsempfänger einfacher ist, die zur Abrechnung erforderlichen Informationen zu beschaffen.

Künftig muss eine Gutschrift ausdrücklich als solche bezeichnet werden, das (ggf. elektronische) Dokument muss also die Angabe „Gutschrift“ enthalten. Unschädlich wird voraussichtlich auch die alternative englische Angabe "self-billed invoice" sein (BMF, Schreiben (Entwurf) v. 10.12.2012, IV D 2 - S 7280/12/10002).

Quelle: Neue Pflichtangabe bei Gutschriften

Frage: Klar ist nun, wie eine "echte Gutschrift" (s.o) zu benennen ist. Weiß einer hier, ob meine bisherigen "betragskorrigierenden Rechnungen des Leistungsgebers namens Gutschrift" zwingend umbenannt werden _müssen_ oder weiterhin Gutschrift heißen dürfen? (ggf. bitte mit Link zur Quelle)?

Hael