hi,
hi,
Frage: Klar ist nun, wie eine "echte Gutschrift" (s.o) zu benennen ist. Weiß einer hier, ob meine bisherigen "betragskorrigierenden Rechnungen des Leistungsgebers namens Gutschrift" zwingend umbenannt werden _müssen_ oder weiterhin Gutschrift heißen dürfen? (ggf. bitte mit Link zur Quelle)?
Quelle keine, aber ich lese bei Dir, dass das Wort "Gutschrift" enthalten sein muss. Das wäre es ja bei Dir.
Es bleibt dabei, wie Du ja selber schreibst:
" Seit dem 30. Juni 2013 muss die Gutschrift explizit mit der Angabe „Gutschrift“ („self bil-
ling invoice“) versehen sein."
mfg
tami