Hallo
Bei der Rechnung aus Österreich ist seltsamerweise keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Aber wahrscheinlich enthält die Rechnung die USt-IDNr. des österreichischen Händlers und einen Hinweis auf die umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Außerdem bist du selbst Unternehmer und hast dem Verkäufer bei Vertragsabschluss deine eigene USt-IdNr. mitgeteilt.
Dann handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb den du nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG versteuern musst.
Da der Österreicher verpflichtet ist eine Mitteilung an sein Finanzamt zu erstellen bzw. den Verkauf in seiner USt-Anmeldung anzugeben, die als Kontrollmeldung an dein Finanzamt weiter geleitet wird, ist es eher nicht klug, die USt zu "vergessen". Auch wenn das ein Nullsummen-Spiel ist.
Die zweite Frage dürfte sich damit auch erledigt haben.
3.) Umgekehrte Frage: Angenommen ich schreibe selbst eine Rechnung nach Österreich, dann muss ich ja auch nur eine Nettorechnung ohne Mehrwertsteuer rausschicken, demnach ist es doch eigentlich auch hier Blödsinn, die Rechnung in meine Umsatzsteuervoranmeldung aufzunehmen, da ich ja sowieso nichts ans Finanzamt abführen muss.
Das ist zwar auch eine Nullsummenrechnung, der Verkauf muss aber trotzdem angegeben werden. Der Österreicher wird den Kauf seinem Finanzamt melden, das macht die Kontrollmitteilung an dein Finanzamt und von dir kommt ... nichts. Dumm gelaufen und kann teuer werden.
Gruss
MrMurphy