Da irrst Du dich gewaltig. Im Gegenteil spielt die Presse dieses Spiel sogar mit, denn wenn ausnahmsweise mal ein Messerstecher oder Kinderschänder ein paar Jahre Gefängnis bekommt schreibt die Presse darüber, wenn dann aber der Täter Berufung einlegt und sein Urteil später in Bewährung abgeändert wird, ist es der Presse keine Zeile wert, mehrfach erlebt!
Was meinst Du, Über wieviel Prozent aller Fälle wird berichtet? Wie hat sich die Häufigkeit der Berichterstattung in den letzten Jahren geändert und wie haben sich im gleichen Zeitraum die Fallzahlen geändert. Da rede ich noch gar nicht vom Inhalt.
Mal ein paar öffentliche Fälle:
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Frechen/Köln.
Der 39-jährige Angeklagte aus Frechen, dem gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt wurde, ist von der 10. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts zu einer Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Ferner ist er zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 3000 Euro zugunsten des Geschädigten, der mit sechs Messerstichen verletzt worden war, verurteilt worden.
6 Messerstiche und nicht ein Tag Knast?
Es könnte auch lauten "wurde freigesprochen". Und nun, wissen wir irgendetwas was uns eine Einschätzung erlauben würde?
Wer mit einem Messer auf jemand einsticht, sollte als Mordversuch gelten, m.M. nach.
Wenn Du wenigstens "mindestens Todschlag" geschrieben hättest, was immer noch nicht richtig wäre. Auch wenn wenig Leute Ahnung von Recht haben, von "Mordmerkmalen" haben doch schon einige gehört.
Und 3000 Euro Schmerzensgeld? Wohl auch ein Witz.
Möglich, nur woher willst Du das wissen?
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Hunsrück
Winsen
Wolfsburg
...
siehe oben
Woran sollen wir eine Einschätzung festmachen? Bei fast jedem Straftatbestand gibt es eine breite Spanne wie die Tat geartet sein kann, welche Umstände dazu geführt haben, u.s.w. dementsprechend gibt es i.d.R. breite Spannen was das Strafmaß angeht. Ob Dir oder wem auch immer ein maximales, minimales oder tatsächlich verhängtes Strafmaß nicht paßt, ändert doch nichts daran, das wir die genannten Fälle nicht einschätzen können.
Aber selbst wenn es das nicht wäre, ist nur ein Einziges solcher Urteile eine Ohrfeige für das Opfer und ein Armutszeugnis für die Justiz.
Willst Du uns verarschen? In einer realen Welt kann es gar nicht anders sein, als das regelmäßig Täter nicht ohne zu mild bestraft werden.
Wenn Du schon keine Fachliteratur nutzt, schau dir nur mal die leicht zugänglichen Informationen an und das ist wahrlich nur vorsichtig an der Oberfläche gekratzt, die Realität ist viel schlimmer:
Beispiele:
http://www.bing.com/search?q=bewährung+kinderschänder&go=&qs=ds&form=QBLH&filt=allhttp://www.bing.com/search?q=bewährung+messerstecher&go=&qs=ds&form=QBRE&filt=all
Ok, Du willst uns verarschen. Natürlich findet man Fälle in denen es um Bewährung ging, wenn man nach Bewährung sucht.