Das Urteil ist richtig
Ich habe mir mal die Urteilsbegründung angesehen, da haben die Richter nach dem geurteilt was vorgetragen wurde. Und mehr ist auch nicht ihr Job.
Dann müssen sich nur zwei Knalltüten finden, damit die bescheuertsten Entscheidungen richtige Urteile sind?
Ich habe mir mal die Urteilsbegründung angesehen, da haben die Richter nach dem geurteilt was vorgetragen wurde. Und mehr ist auch nicht ihr Job.
Der Hauptschuldige ist in meinen Augen Pixelio. Wird mit Sicherheit noch eine interessante Frage sein, in wie weit der Bilderdienst regresspflichtig sein wird gegen über seinen Kunden die abgemahnt wurden.
Wenn das Urteil richtig ist, wie soll sich dann eine Regreßpflicht ergeben?
Wenn man unzureichende AGBs und Lizenzvereinbarungen hat, sollte man die Schuld nicht bei Anderen suchen.
Die Lizenzvereinbarungen sind wie sie sind, für den Urheber wie für den Nutzer.