Nee, gerade wegen des tatsächlichen angerichteten Schadens.
Es hat schon mehr als einen Grund warum eine Haftpflicht vorgeschrieben ist. Der Ausgangsgedanke ist, daß so eine bewegt Masse ein Gefahrenpotential darstellt, deren Folgen möglichst niemanden ruinieren sollen. Daher springt im Zweifel die Haftpflicht ein, was aber wenig bis nichts mit Schuld im strafrechtlichen Sinne zu tun hat.
Wenn ich jemand umkachele, werde ich dafür amgeklagt, dass ich jemand umgekachelt habe und vielleicht wir dann in zweiter Limie auch mal gefragt, wie das passieren konnte.
Ich bitte dich. Wenn Du nicht ohne Versicherung gefahren bist, kannst du die Versicherung auch kaum dazu bewegen nicht einzuspringen, also wirst Du höchsten strafrechtlich angeklagt und nicht vom Angefahrenen wegen Schadenersatz verklagt.
Wenn Du jetzt darüber reden willst, daß es in dem Fall niemanden interessiert was vorgefallen ist, wird das ein Selbstgespräch.
Da wird man aber auch immer lieber meine Fahne in Ansatz bringen, als ein vielleicht versagtes ABS-System.
Willst Du die Fallbeschreibung vielleicht auch noch dahingehend ändern, daß der Fahrer ein Schimpanse war? Und bleiben wir doch bei versagenden Bremsen. Oder lassen wir es, weil der Vergleich offenbar nichts taugt.
Das ist eben einfacher...
Wenn ich aber einen Anwalt bezahlen kann, der meine These zum versagten Steuergerät untermauern mag und kann, dann kann die andere Seite auch plötzlich gegenhalten ...
Das Auto wäre beschlagnahmt und der Staatsanwalt hätte alles be- und entlastende aufzuklären. Aber selbstverständlich kannst Du auch noch den Fall annehmen, daß jemand mit geladener Waffe unter dem Richtertisch sitzt und den Richter zwingt Dich zum Orangutan zu verurteilen.
Solches Geschrubbel und Fragen nach der Beweisbarkeit ist für die Frage was rechtens wäre, sinnlos. Worüber willst Du also diskutieren?