Tom: Das Urteil ist richtig

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Hello,

Als "Hobbyfotograf" (siehe Punkt 4 Urteilsbegründung)

Das "Hobbyfotograf" rührt sicherlich aus der Gewerbeordnung. Fotograf ist in DE ein Lehrberuf und den darf daher niemand ausüben, der nicht wenigstens Geselle ist, ausgenommen hiervon sind "künstlerische Aufnahmen" und die Hobbyfotografie.

Technische Aufnahmen auf Bestellung oder zum Zwecke des Verkaufs dürfen nur gelernte Fotografen anfertigen.

Dass sich daran heute niemand mehr hält, steht auf einem anderen Blatt.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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