Vielmehr sollte man nach "geeigneten" Möglichkeiten suchen, die endlich eine Rechtssicherheit für die Verwender von Grafiken/ Bildern/ Fotos im Internet schafft.
Wo fehlt die im Internet wo sie in der physischen Welt existiert?
Was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun?
Und wieso überhaupt "zwei (verschiedene) Welten"!?
Rechtssicherheit bezieht sich für mich ja das jeweilige Rechtssystem dem ich unterworfen bin.
Wenn Du schreibst "für die Verwendung ... im Internet"?!
Meinst Du dann die Rechtssicherheit außerhalb der Internets ist gegeben? Oder sie ist es nicht, aber dort sollte man nicht geeigneten Methoden suchen um sie eindlich herzustellen? Oder sollte man sie dort auch endlich herstellen, hat es aber bisher nicht geschaft, obwohl man so viel mehr Zeit hatte, als im Internet?
Man kann Nutzungsrechte nicht gutgläubig erwerben, also kann es keine Rechtssicherheit geben. Macht man ein Gesetz nach dem man Nutzungsrechte gutgläubig erwerben kann, dann gibt es keine Rechtssicherheit für Urheber mehr. Man kann für die Einräumung von Nutzungsrechten auch die Vertragsfreiheit einschränken, dann gäbe es für diesen Teilbereich vielleicht Rechtssicherheit, aber ist das wirklich gewollt?
Immerhin hat der vorliegende Fall wenigstens dafür gesorgt, dass Pixelio seine Lizenzbedingungen entsprechend "klarer + eindeutiger" formuliert hat.
Und das schafft Rechtssicherheit?
Hat das jemand behauptet oder geschrieben?
Es schließt aber zumindest die "Lücke" aufgrund derer der aktuelle Fall ja nur möglich geworden ist.
Es gibt immer Lücken also immer Rechtsunsicherheit. Ob die neue Regelung neue Lücken schafft ist auch nicht ausgeschlossen. Und selbst, wenn eine Nennung im Impressum als ausreichend vereinbart wird, kann ein Richter kommen und sagen, vom direkt aufgerufenen Bild aus ist das Impressum nicht ausreichend leicht zu erreichen. Wenn es den Richter nicht interessiert, daß eine Nennung vereinbart wurde, bei der es vorkommen kann, daß die Nennung u.U. nicht sichtbar ist, dann ist das so. (Letzteres hat nach meinem Verständnis alerdings nichts mit Rechtsunsicherheit zu tun.)
Aber wer nicht innerhalb einer gewissen Frist widerspricht, der hat die geänderten Nutzungsbestimmungen/ AGB stillschweigend akzeptiert.
Zum Ende der Frist, und nur wenn das in den AGBs, zu dem Zeitpunkt zu dem ein Vertrag zustandekam, das so geregelt war, was oft genug nicht der Fall ist (wie es bei Pixelio ist schaue ich jetzt nicht nach, falls das überhaupt möglich ist). Nur weil immer wieder Unternehmen ihren Kunden Briefe schicken, in denen behauptet wird, bei fehlender Antwort würde man stillschweigend zustimmen, stimmt das nicht. Ohne vorher nichtstillschweigend vereinbart zu haben, daß es in Zukunft so läuft, läuft es nicht so. Wirklich stillschweigend kann man nur ganz wenigem zustimmen.